https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...299/f6k_051523.htm Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens für die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH nach der deutschen Insolvenzordnung
Am 15. Mai 2023 beantragte die Sono Group N.V. beim Insolvenzgericht München die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens für die Sono Group N.V. gemäß § 270 b) Insolvenzordnung. Am gleichen Tag beantragte die Sono Motors GmbH, die einzige hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sono Group N.V., bei demselben Gericht die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens in Form eines Schutzschirmverfahrens über die Sono Motors GmbH gemäß § 270 d) InsO. Die Sono Group N.V. führt ihre Geschäfte über ihre Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH, und die hier verwendeten Begriffe "wir" und "unser" beziehen sich auf die Sono Group N.V. zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH. Ende Februar 2023 gaben wir unsere Entscheidung bekannt, unser Geschäftsmodell umzustrukturieren und uns künftig ausschließlich auf die Nachrüstung und Integration von Solartechnologie in Fahrzeuge Dritter zu konzentrieren. Gleichzeitig haben wir unser Sion-Pkw-Programm mit sofortiger Wirkung eingestellt und rund 250 Mitarbeiter entlassen. Für die Abwicklung der Kundenansprüche aus den Sion-Reservierungen wurde ein Rückzahlungsplan entwickelt. Wir standen weiterhin vor der Herausforderung, externe Finanzierungen zu erhalten, und konnten unser Sion-Pkw-Projekt und die damit verbundenen Vermögenswerte bisher nicht erfolgreich verkaufen. Nachdem andere Finanzierungsmöglichkeiten ausblieben, kam die Geschäftsleitung schließlich zu dem Schluss, dass die Sono Motors GmbH überschuldet ist und eine drohende Zahlungsunfähigkeit droht, während die Sono Group N.V. ihrerseits überschuldet ist und ebenfalls eine drohende Zahlungsunfähigkeit droht. Die Geschäftsleitung hat sich daher entschlossen, für die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens zu beantragen mit dem Ziel, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht, das Unternehmen in finanzieller Notlage zur Verfügung steht und in der Regel darauf abzielt, das Unternehmen und die Einheit, die Gegenstand des Verfahrens ist, zu erhalten. In diesen Verfahren behält das Management die Kontrolle und den Betrieb des Unternehmens unter der Aufsicht eines Sachwalters, der zunächst auf vorläufiger Basis bestellt wird. Wir wissen, dass auf dem deutschen Markt ein Eigenverwaltungsverfahren in Form eines Schutzschirmverfahrens, wie es die Sono Motors GmbH beantragt hat, von Lieferanten, Kunden und potenziellen Investoren als ein Verfahren mit besseren Chancen für eine erfolgreiche gerichtliche Unternehmenssanierung wahrgenommen wird. Wir glauben, dass diese Wahrnehmung unsere Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung des Geschäfts der Sono Motor GmbH im Interesse ihrer Gläubiger, Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter verbessern kann. Um ein Eigenverwaltungsverfahren in Form eines Schutzschirmverfahrens beantragen zu können, musste die Sono Motors GmbH eine Bescheinigung eines Dritten vorlegen, dass die Gesellschaft nicht illiquide ist und dass die beabsichtigte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Nach der Antragstellung ist es der Sono Group N.V. und der Sono Motors GmbH grundsätzlich untersagt, Schulden aus der Zeit vor der Antragstellung zu tilgen. Darüber hinaus ist es den Gläubigern untersagt, etwaige Forderungen gegen die Unternehmen zu vollstrecken, wenn das Gericht das Eigenverwaltungsverfahren vorläufig zulässt. Darüber hinaus wird die Sono Group N.V., vorbehaltlich bestimmter begrenzter Ausnahmen, die Kontrolle über ihre einzige Tochtergesellschaft Sono Motors GmbH verlieren. Wir sind dabei, die potenziellen Auswirkungen der Anträge auf Eigenverwaltung auf die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung zu analysieren, auch im Hinblick auf die Fähigkeit der Sono Group N.V., die Sono Motors GmbH weiterhin zu konsolidieren, solange das Verfahren läuft. Die Sono Group N.V. und die Sono Motors GmbH sind dabei, mit Hilfe externer Berater jeweils einen Entwurf eines Restrukturierungsplans zu erstellen, der dem Gericht zur Genehmigung durch die Gläubiger des jeweiligen Unternehmens und zur Bestätigung durch das Gericht im Rahmen des jeweiligen Verfahrens vorgelegt werden soll. In den Entwürfen der Restrukturierungspläne wird jeweils dargelegt, wie das jeweilige Unternehmen seine Schulden umstrukturieren und den Zufluss neuer Gelder beschaffen will. Selbst wenn die Eröffnungen der jeweiligen Verfahren vom Gericht genehmigt werden, bleibt der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Verfahren und der Ausstieg der Sono Group N.V. und der Sono Motors GmbH aus den jeweiligen Verfahren von einer Reihe von Unwägbarkeiten und Risiken abhängig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, (i) ob die Unternehmen in der Lage sind, ausreichende Liquiditätsquellen zu identifizieren und erfolgreich auf diese zuzugreifen, um eine Restrukturierung zu ermöglichen, (ii) ob die jeweiligen Gläubiger dem jeweiligen Restrukturierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmen und (iii) ob das Gericht den jeweiligen Restrukturierungsplan bestätigt. Sollte das von der Sono Group N.V. bzw. der Sono Motors GmbH beantragte Eigenverwaltungsverfahren nicht genehmigt werden oder sollte der jeweilige Entwurf des Restrukturierungsplans von den Gläubigern der jeweiligen Gesellschaft nicht genehmigt bzw. vom Gericht nicht bestätigt werden, würde die jeweilige Gesellschaft in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen, das ihre Liquidation zur Folge haben könnte.
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