Nochmals vielen Dank für die detaillierten Informationen zum Thema escrow-account.
Nachdem bislang keine Adhoc-Mitteilung kam, dürfte die erhoffte Entscheidung des Finanzamts bisher ausgeblieben sein. Bei dem geschilderten Hintergrund und der Betroffenheit zweier Steuerpflichtiger mit völlig unterschiedlichen Interessen, kann und darf niemand verwundert sein, wenn eine Betriebsprüfung nicht - wie von q.beyond offenbar erhofft - vor Jahresende zum Abschluss kommt.
Dass die Jahresprognose hiervon implizit betroffen ist, ist allein dem q.beyond-Management anzulasten, das die fehlende Profitabilität des operativen Geschäfts durch Berücksichtigung einmaliger, außerordentlicher Erträge in der EBITDA-Planung kaschieren wollte.
Exakt um solchen Unsinn zu vermeiden und Investoren wie Analysten einen "True and Fair View" auf die Chancen und Risiken des operativen Geschäftsbetriebs zu ermöglichen, wird eine Guidance üblicherweise auf Basis "bereinigter" Umsatz- und Gewinngrößen erstellt. Nicht regelmäßig wiederkehrende, einmalige, periodenfremde oder außerordentliche Aufwendungen und Erträge bleiben hierbei außen vor, um Investoren und Analysten möglichst valide Daten für eine als Grundlage ihrer Aktienanalyse / Unternehmensbewertung dienenden Fortschreibung der zukünftig erwarteten Entwicklung des operativen Geschäftsbetriebs zu liefern.
Einmalige Erträge wie eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung ändern den Barwert des "bereinigten" bzw. "operativen" Free Cashflows nicht. Im Fall von q.beyond führt ein potenzieller Zufluss aus dem escrow-account lediglich zu einer Erhöhung des dem Barwert des operativen Geschäftsbetriebs als Sonderwert hinzuzurechnenden Barwertes der nicht betriebsnotwendigen Liquidität. (net cash)
Ein Zufluss von brutto 4 Mio € (vor Steuern) würde den Unternehmenswert (nach Abzug von ca. 30% Unternehmensteuern) um weniger als 3 Mio € erhöhen. Auf Grundlage der aktuellen MKAP reden wir demnach von einer betriebswirtschaftlichen Wertrelevanz der Escrow-Entscheidung von +/- 3%.
Was nach dem Kommunikationsdesaster in jedem Fall bleibt, ist fehlendes Vertrauen des Kapitalmarkts in die Bereitschaft der neuen Geschäftsführung, Transparenz herzustellen und den Markt zukünftig zeitnah und bestmöglich über die tatsächliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu informieren.
Solange die neue Geschäftsführung nicht bereit ist, den vollmundigen Ankündigungen zur zukünftig erwarteten Geschäftsentwicklung durch signifikante Insiderkäufe Glaubwürdigkeit zu verleihen, muss man leider weiterhin vermuten, dass das Management - wie in den letzten 20 Jahren - vor allem die Maximierung der Managementvergütung und weniger den Shareholder Value im Blick hat.
Wenn sich Börse "reimt", dürfte Ende Januar / Anfang Februar die Zockerkarawane wieder mal bei q.beyond vorbeiziehen, um den vollkommen ausgebomten Kurs binnen Tagen Richtung 1 EUR zu katapultieren. Im Grunde ist diese Hoffnung wahrscheinlich die beste Aussicht für q.beyond-Aktionäre auf kurzfristige Spekulationsgewinne.
Selbst wenn das Management ab sofort liefern sollte, werden langfristig orientierte Aktionäre wahrscheinlich frühestens 2026 erste Früchte in Form einer Mini-Dividende ernten können. Der Kurzlebigkeit des heutigen Börsen-Zeitgeistes nach zu urteilen, dürfte die ersehnte nachhaltige, fundamental getriebene Aktienkurserhöhung erst dann eintreten, wenn q.beyond sowohl auf FCF-Basis als auch auf JÜ-Basis nachhaltig profitabel wirtschaftet. Der aktuellen Unternehmensplanung nach könnte das ab Q4/2024 der Fall sein.
In der Zwischenzeit könnte das Anlagekapital in der q.beyond-Aktie weiterhin totes Kapital darstellen, wenn zwischenzeitlich nicht doch noch ein Übernahmeangebot hereinflattert. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte niemand den Wert eines Mitarbeiterstamms unterschätzen, schon gar nicht bei IT-Unternehmen. Dass q.beyond nebenher auch noch über einen attraktiven Kundenstamm und einen signifikanten Net Cash Bestand verfügt, beeinflusst den Wert einer potenziellen Übernahme definitiv positiv. Aus diesem Grund bleibe ich long. |