gibt es einen interessanten Sachverhalt, die Gläubiger der ehemals 100 Mio. schweren Publikumsanleihe betreffend. Bei der Ausgabe war diese voll besichert und mit einem Schutzmechanismus versehen. Für den Wechsel der Kontrollmehrheit (30 % der Aktien) sahen die Anleihebedingungen die sofortige Rückzahlung der Einlagen an die Gläubiger vor. Allerdings wurde es von den Spielern Anfang 2014 so dargestellt, als wären sie unabhängig voneinander auf die Idee gekommen, Teile der Kontrollmehrheit von Ripplewood zu kaufen (#1730) und aus diesem Grund erfolgte die Rückzahlung der 100 Mio. an die Gläubiger gemäß Anleihebedingungen nicht sofort. Das lief nach dem Motto, was nicht zusammengerechnet (#1463) werden kann, ergibt auch keine 30% Kontrollmehrheit. Die Sicherheiten der Anleihe wurden in den Folgejahren schrittweise verwertet und die Einnahmen daraus waren für die Publikumsanleger nicht sichtbar (#2387). Mit den Informationen, die heute vorliegen, darf meiner Meinung nach stark angezweifelt werden, dass die Spieler unabhängig voneinander agieren (#1932). Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger (#1928), der diesen Widerspruch thematisieren und die sofortige Rückzahlung hätte fordern können, ist meiner Meinung nach ebenfalls ein Teil des Teams. Könnte aufgrund dieses Sachverhalts evtl. Rückabwicklung bzw. ein finanzieller Ausgleich gefordert werden? |