"Das vom User Kalli entworfene Kunstwerk unterliegt der Klüngelpflicht nach Paragraph 32 Jochengesetz. Entsprechend diesem Urteil darf kein Kölschtrinker seine Bilder bei Ariva einstellen. Ausnahmen, zB dicke Spenden, liegen hier nicht vor."
Da steht es doch schwarz auf weiß. Der Richter hat sich klar und verständlich ausgedrückt. Ehrensache.
Disclaimer: Dieses Posting ist Phantasie. Es entspricht nicht den Tatsachen gerichtlicher und geschäftlicher Praxis. Der Autor ist dumm. Ausserdem wird niemand so blöd sein, Gesetze zu unterminieren. |