Ansprüche auf Schadensersatz können sich daher für alle Anleger ergeben die zwischen dem 24.02.2016 und dem 18.06.2020 Wertpapiere gehandelt haben.
"Wir haben derzeit Anzeichen dafür, dass aber werthaltige Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer EY und möglicherweise sogar die BaFin bestehen könnten. Bei letzterer hat sogar der oberste Chef erhebliche Fehler eingeräumt." so Leipold weiter.
Die Wirtschaftsprüfer haben anscheinend über mehrere Jahre falsche Jahresabschlüsse testiert. Anlegern wurden dadurch Informationen vorenthalten, in dessen Kenntnis sie das Investment nicht getätigt hätten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold mit Standorten in Hamburg und Bayern Soll man warten oder was macht Man ? |