Majestic kündigt die Annullierung konzerninterner Schulden an Montag, 15. Juni 2020, 17.30 Uhr EDT VANCOUVER, BC / ACCESSWIRE / 15. Juni 2020 / Majestic Gold Corp. (" Majestic " oder das " Unternehmen ") (TSXV: MJS) gibt bekannt, dass das Unternehmen Unternehmensschulden (die " Schuldenerlass ") in Höhe des Gesamtbetrags von annulliert hat 62.073.046 CAD (die " Schuld "), die dem Unternehmen von seiner 94% igen Tochtergesellschaft Sinogold Resources Holdings Group Co., Ltd. (" Sinogold ") geschuldet wurden"). Da Sinogold eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist, werden in der Konzernbilanz der Gesellschaft die konzerninternen Darlehen nicht ausgewiesen, da es sich bei der Darlehensforderung der Muttergesellschaft um eine Darlehensschuld der Tochtergesellschaft handelt, die gegeneinander verrechnet und eliminiert wird Die konsolidierte Bilanz mit etwaigen Währungsdifferenzen, die in den Währungsumrechnungsreserven in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst sind. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass der Schuldenerlass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft und die Angelegenheiten der Gesellschaft hat.
Sinogold ist eine verbundene Partei der Gesellschaft, da es eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist. Da es sich jedoch zu 94% im Besitz (statt zu 100%) befindet, handelt es sich um eine "Transaktion mit verbundenen Parteien" gemäß Multilateral Instrument 61-101- Protection of Inhaber von Minderheitssicherheiten bei Sondertransaktionen (" MI 61-101 "). Infolgedessen ist die Gesellschaft verpflichtet, den Schuldenerlass gemäß MI 61-101 anzukündigen, der in einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Sinogold vom 4. Juni 2020 formalisiert wurde, wonach die Gesellschaft vereinbart hat, die Schulden im Austausch für eine gegenseitige Freigabe zwischen der Unternehmen, vorbehaltlich der Genehmigung der Direktoren der einzelnen Unternehmen, Genehmigung der TSX Venture Exchange (die " Börse "") und schriftliche Genehmigung von Aktionären zu marktüblichen Konditionen, die gemäß den Richtlinien der Börse insgesamt mindestens 50% der Stammaktien der Gesellschaft halten.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat dem vorgeschlagenen Schuldenerlass einstimmig zugestimmt, der auch schriftlich von den unabhängigen Aktionären genehmigt wurde, die mindestens 50% der Stammaktien der Gesellschaft halten. Ebenso hat die Gesellschaft vom 8. Juni 2020 eine bedingte Genehmigung der Börse zur Genehmigung des Schuldenerlasses erhalten. Infolge des Schuldenerlasses ändert sich für niemanden die prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft. Das Unternehmen gibt die Stornierung der Schulden weniger als 21 Tage vor der Stornierung der Schulden bekannt, da es keinen Grund gibt, länger zu warten, um die interne Rechnungslegung des Unternehmens zu verbessern. Darüber hinaus gab es keine formelle Bewertung in Bezug auf die Gesellschaft und die Schuldenerlass, was für eine solche interne Rechnungslegungsangelegenheit nicht erforderlich wäre. Unter MI 61-101 |