Luxury-Gap: Frage mich überhaupt, wie diese Klein- und Kleinstbestände jemals wieder hereingenommen werden können. Habe seinerzeit so was mal mit der secunet AG erlebt und bekam so an 50 Kleinstposten; einmal und nicht wieder, sage ich da.! Aber was soll's, ich komme derzeit mit Käufen nicht nach, da stets etwas mehr geboten wird - und das lässt mich ein wenig nachdenken, wer denn da interessiert ist, .... zumal ich im fünfstelligen Bereich agiere. Übrigens der Vergleich mit der Gewinnausschüttung bezog sich eher auf eine Kommanditgesellschaft, weniger auf eine AG. Hier könnten nur die Wissenden zur Rückzahlung einer solchen Ausschüttung gebeten werden, etwa bei nachfolgender Insolvenz, aber .keinesfalls Personen, die keinen entscheidenden Einfluss nehmen können, wozu der gewöhnliche Kleinaktionär, aber auch der Institutionelle zählt, solange er keine Kontrollrechte ausüben kann. Nochmals: Eine Gewinnausschüttung wäre ja schön, es müssten aber nach meiner Meinung zunächst zwingenderweise Unterkapitalien abgedeckt werden. Geschähe dies nicht, dann ist das o.g. Fallbeispiel durchaus zu beachten. Wer spricht also jetzt noch von Gewinnausschüttung? Gibt es da Fakten, die das belegen könnten? Wünsche noch einen schönen Abend! |