ist überhaupt nicht meine Baustelle ich denke ja es gab Geld und Gewinne
es gibt gerüchte dass EY INso "mitgetragen" hat...ja ivll n 1. linie aber erstmal Freis u Jaffe
Jedenfalls Wirecardinsider beschäftigt sich viel mit EY , wie gesagt interessiert mich garnicht die unmöglichen dt komplikationsgesetze zu Steuern ,Angestellten, Vereinen etc das gehört sich MMN alles RADIKALST ausgemistet , bis man kaum mehr "BEAMTE" und "Ämter" bräucht , allenfalls Rechenzentren gibts ja woanders auch nicht diesen bürokratiebalast aber vll interessierts ja jmd insider postet das Zeug seitenweise
Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Würde EY dafür verurteilt werden, müsste EY rückwirkend für 30 Jahre, Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nachzahlen. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider EY hinterzieht offensichtlich nicht nur Steuern in Deutschland, indem man seine Gewinne als „Honorare“ an seine ausländischen „Eigentümer“ auszahlt, sondern auch Sozialabgaben. Und jetzt wird es brisant. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Scheinselbstständige. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu. Diese ausländischen Mitarbeiter, die gegen EY Deutschland als freie Mitarbeiter sozialversicherungsfrei sind, haben immer den gleichen Auftraggeber. Das bedeutet, nach deutschem Recht handelt es sich hierbei um sogenannte Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Wie praktisch. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Natürlich beteuert EY, dass diese freien Mitarbeiter branchenüblich bezahlt werden. Daran gibt es keine Zweifel. Sehr wohl gibt es aber Zweifel daran, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich auch erbracht wurden. Das gute ist, das zu überprüfen ist fast unmöglich. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider es sich offensichtlich nur um einen Strohmann. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Die Big Four agieren in der Regel als sogenannte „Partnergesellschaften“. Das heißt die Mitarbeiter mit dem Karrierestatus „Partner“ werden „implizite Eigentümer“ des Unternehmens. Die offiziellen Eigentümer, also der Verein, wollen ja keine Gewinnausschüttungen. Hierbei handelt Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Wohlgemerkt, diese Aufwendungen werden nicht als Personalkosten geführt und sind damit in Deutschland frei von Sozialabgaben. Aus steuerlicher Sicht ist es so, dass diese verdeckten Gewinnausschüttungen natürlich nicht in Deutschland versteuert werden, sondern im Ausland. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Man glaubt hier eine Lücke für sogenannte „Verdeckte Gewinnausschüttungen“ gefunden zu haben. Das ist im deutschen Steuerrecht strafbar. Also, anstatt an einen Mutterkonzern seine Gewinne auszuschütten, zahlt man diese an dessen ausländische Mitarbeiter. Wirecardinsider @wirecardinsider · 19. Okt. 2024 Antwort an @wirecardinsider Das heißt 25% des Jahresumsatzes fließt ins Ausland. Hiervon werden „freie Mitarbeiter“ bezahlt. Wenn man aber ein Mitarbeiter der globalen EY-Organisation ist, wie kann man dann ein freier Mitarbeiter sein? Die Parallelen zu #Wirecard sind offensichtlich. |