„Jede Wirtschaft beruht auf dem Kreditsystem, der irrtümlichen Annahme, der andere werde gepumptes Geld zurückzahlen.“ Kurt Tucholsky (1890 – 1935) für die (noch nicht?) alles wissenden: Wikipedia: Die erste Fiat-Währung der Welt schuf die chinesische Yuan-Dynastie, als sie im 13. Jahrhundert die Golddeckung des aus der Song-Zeit übernommenen Papiergeldes abschaffte. Heute sind praktisch alle Währungen nicht oder nicht vollständig gedeckt und damit fiat money. Bei kommerziellen und überstaatlichen Zahlungen werden häufig materielle Absicherungen bei evtl. monetärem Ausfall (Zahlungsunfähigkeit oder gar Inflation) zusätzlich vereinbart, z. B. mit einer Goldklausel älteres, aber sehr lesenswertes Börsenspecial von 2003: Die absehbare Krise des Fiat Money www.new-sense.net/wirtschaft/sonstiges/fiatmoneyspecial.pdf oder auch Wikipedia: Fiat money (Geld per Dekret), ist Geld, das nicht oder nur teilweise durch reale Vermögenswerte gedeckt ist. Im Gegensatz zu Warengeld und Kurantmünzen, die einen Eigenwert haben, der (fast) dem Nennwert in der jeweiligen Währungseinheit entspricht, handelt es sich hier um (mehr oder weniger) stoffwertloses Geld, bei dem keine Sachwertdeckung (z.B. Gold oder Silber) vorhanden ist. Scheidemünzen, Papiergeld und Buchgeld sind somit eigentlich schon als fiat money anzusehen - sofern sie nicht im strengsten Sinne jederzeit vollständig und in voller Höhe, sowie zum vollen Nennwert in Kurantgeld und ohne Aufgeld umwechselbar sind, was aber praktisch in der Geschichte nie der Fall war. Die Bezeichnung Fiat money (Es werde Geld) ist abgeleitet vom lateinischen fiat lux (Es werde Licht) aus der Schöpfungsgeschichte der Bibel, der Genesis (1. Mose 1,3), und dem englischen Wort money für Geld. Diese Art der Geldschöpfung kann vom Herausgeber, in der Regel der Zentralbank, bei Bedarf ohne Deckung durch reale Vermögenswerte angewendet werden, was auf Veranlassung durch die jeweilige Regierung – natürlich juristisch „abgesichert“ – regelmäßig genutzt wird, siehe z. B. Staatsverschuldung, Mefo-Wechsel. Das Geld aus dem Nichts ist keine besondere Geldart und von niemandem als solches erkennbar, da Münzen, Scheinen oder Kontoeinträgen nicht angesehen werden kann, ob und in welchem Umfang sie materiell mit Waren gedeckt sind. Wesentlich bei Fiat money ist die juristische Deckung, nicht die wirtschaftliche. Fiat money kann durch ein Waren- und Leistungsangebot wirtschaftlich gedeckt sein, obwohl es keine juristische Deckung besitzt. Die Möglichkeit zur Schaffung von Fiat money existiert nur so lange, wie die Marktteilnehmer (Haushalte, Banken und andere Unternehmen) dem so emittierten Geld einen Wert beimessen. Durch Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel mit unbegrenzt schuldbefreiendem Annahmezwang, mit dem Geldforderungen beglichen werden können, die der Gläubiger akzeptieren muss, kann ein Staat sogar die Marktteilnehmer innerhalb des Währungsraums zwingen, dem Fiat money einen Wert beizumessen. Dennoch beinhaltet es durch seine theoretisch beliebige Vermehrbarkeit die latente Gefahr, an Wert zu verlieren oder langfristig sogar vollkommen wertlos zu werden (siehe auch Staatsbankrott). Anschauliche Beispiele sind die verschiedenen Währungskrisen im Rahmen einer Phase der Hyperinflation, hervorgerufen unter anderem durch Vertrauensverlust und Abweisung durch die Gläubiger anderer Währungsräume (u. a. Deutsche Inflation 1923, Argentinien-Krise). |