die Weltwirtschaft hingerichtet haben, sind momentan im Gespräch - auch in Deutschland. Dabei ist man zu sehr auf die Meldepflicht fixiert. Meldepflicht ist gut, aber genügt nicht, denn das größte Problem sind nicht Leerverkäufe an sich, sondern nackte Leerverkäufe. Im Gegensatz zu gedeckten Leerverkäufen, die man als Gegenstück zu Aktienkäufen auf Kredit weiterhin zulassen sollte, verkauft man beim nackten Shorten Aktien, die man sich im Gegensatz zum gedeckten Shorten nicht geliehen hat. Insbesondere bei kleineren Unternehmen oder niedrigen Marktkapitalisierung wie bei schon waidwund geschossenen Banken wie Lehman kann dann eine kapitalkräftige Bank oder ein kapitalkräftiger Hedge-Funds den Kurs beliebig nach unten manipulieren, da man sogar ein Mehrfaches des Aktienbestandes verkaufen kann, weil man sich die Papiere nicht leihen muss.
Ohne ein Verbot des Nackten Shortens sind alle anderen Aktivitäten nur Scheinaktivitäten, Tand und dummes Geschwätz. Dass dann die Geschäftsgrundlage für einige Finanzvehikel wegfällt, sollte uns scheißegal sein bzw. freuen: Denn machen die Finanvehikel Gewinne, kassieren die Bängster, geht das Verhikel hopps und zahlt seine Kredite nicht, retten Lieschen Müller, Joe Sixpack und wir alle Steuerzahler die kreditgebenden Bängster mit unseren Steuergelder. Dass sie sich dann trotzdem noch dicke Boni zahlen, wissen wir von den Bängstern von Dresdner Kleinwort, AIG und anderen. |