Habe mir eben auch mal den Geschäftsbericht 2015 angesehen. Auf Seite 53 linke Spalte wird das Sonderkündigungsrecht von Maubach behandelt. Es sind lediglich 6 Monate Abfindung vereinbart und nicht 2 Mio. € und auch keine volle Auszahlung des Vertrages. Alles andere hätte mich auch sehr gewundert. Das gleiche Kündigungsrecht hat zudem auch die Gesellschaft.
"Im Falle eines Kontrollwechsels („Change of Control“) oder einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage, die zu einer wesentlichen Veränderung im Aktionärskreis führt, ist dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach das Recht eingeräumt, sein Vorstandsamt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende niederzulegen und seinen Anstellungsvertrag zu demselben Termin zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht steht auch der Gesellschaft zu. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Dritter oder gemeinsam handelnde Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG durch den Erwerb von Aktien oder auf sonstige Weise mindestens 30 % der Stimmrechte i.S.d. §§ 29 Abs. 2 WpÜG auf sich vereinigen. Eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage, die zu einer wesentlichen Veränderung im Aktionärskreis führt, liegt vor, wenn im Gegenzug zur Einbringung einer Sacheinlage mindestens 25 % neue Aktien der Gesellschaft an einen oder mehrere neue Aktionäre ausgegeben werden bezogen auf das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien. Üben Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach oder die Gesellschaft das Sonderkündigungsrecht aus, so hat Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von sechs monatlichen Vergütungen." |