Sehr geehrte Anfragerin,
sehr geehrter Anfrager,
über die aktuellen Entwicklungen zur Umwandlung von russischen ADRs möchten wir Sie nachfolgend informieren.
Nach einer längeren Vorbereitungsphase haben wir aktuell den ersten Broker mit Zugang zu russischen Verwahrstellen, bei dem ein Depot zur Verwahrung der Aktien nach Umtausch der russischen ADRs eröffnet werden kann. Das Mindestvolumen für die Einzeldepoteröffnung beträgt USD 50.000,00 (nach aktuellem Kurs). Nach Eröffnung des Depots und Antragsstellung werden die Aktien unserer Mandanten auf ihr Depot übertragen.
Aktuell befinden wir uns noch in Verhandlungen mit zwei weiteren Brokern. Darunter einem, der Depots ohne die Einschränkung eines Mindestvolumens anbietet. Mit diesem müssen wir aber noch einzelne Fragen klären. Sollte wider Erwarten dieser Broker ausscheiden, werden wir Mandanten mit Aktienvolumina unterhalb von USD 50.000,00 eine Treuhandlösung anbieten. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir ein Sammeldepot eröffnen und die Aktien unserer Mandanten treuhänderisch verwalten.
Unser Honorar und die voraussichtlichen Kosten dürfen wir nochmals wie folgt zusammenfassen:
Unser Honorar für den Umtausch der ADRs beträgt 2 % des Kurswertes der ADRs zum 15.02.2022 zzgl. USt. Sollte der sich daraus ergebende Wert kleiner sein als € 20.000,00, beträgt unser Honorar pauschal € 400,00 zzgl. USt. Bei größerem Aktienvolumen kann auch ein individuelles Honorar vereinbart werden. Zusätzlich kommen Gebühren der neuen und Ihrer alten Depotbank sowie der Emittentin des jeweiligen ADR für die Umwandlung hinzu. Letzte liegen bei 5 US-Cent pro ADR sowie einer einmaligen Umtauschpauschale von:
BNY Mellon: USD 17.50
Deutsche Bank: USD 15.00
Citibank: USD 15.00
JP Morgan: USD 20.00
Die Einbuchung der Aktien beim neuen Broker kostet einmalig 0,5 % des aktuellen Kurswerts. Die Kosten für die Verwahrung der Aktien betragen 1 % des Börsenwerts der Aktien pro Jahr.
Unsere Treuhandtätigkeit müsste separat vergütet werden.
Unser Angebot bezieht sich aktuell auf ADRs, deren ADR-Programme bereits beendet wurden. Konkret handelt es sich um ADRs von
Gazprom
Lukoil
Magnitgorsk Iron Steel
Magnit
Sollten Sie weitere russische ADRs haben, deren Umtausch in Aktien vorgenommen werden soll, können Sie uns diese gerne benennen. Aufgrund einer infolge Fristen nötigen Priorisierung behalten wir uns jedoch vor, diese soweit möglich erst zu einem späteren Zeit zu bearbeiten.
Sobald Sie uns das bereits übersandte Vollmachtformular unterzeichnet zurücksenden und uns hierdurch ein Mandat erteilen, erhalten Sie eine E-Mail mit weitergehenden Informationen und Instruktionen, auch den Namen des Brokers. Generell bitten wir Sie bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass der Vollzug des Umtauschs der ADRs unabhängig von Umwandlungsfristen zeitkritisch ist.
Team
Johst Richter Rechtsanwälte
Zettachring 6
70567 Stuttgart
Tel: 0711/410191-60
Fax: 0711/410191-80
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