dein posting steht schon etwas weiter oben, deshalb zitiere ich es nochmal:
"Die UST, die du als Unternehmer reinkreigst, hast du nur im Auftrag des Finanzamtes eingenommen, aber nie gehabt. Nur bei Gegenrechnung musst du sie nicht abführen.
Als Selbstständiger niemals!!!!!!!!!!!! Brutto rechnen. Sollte dein Makler auch nicht."
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vom Grundsatz her richtig, allerdings machst du einen entscheidenden Fehler: Du denkst, jeder Unternehmer sei vorsteuerabzugsberechtigt. Viele sind es nicht! Zeig mir einen Versicherungsmakler, der vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Zahlt die Mehrwertsteuer immer voll an seine Lieferanten, ob er Büromaterial bestellt oder sich neue PC´s anschaft, Software kauft oder was auch immer. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen müssen immer "brutto" rechnen.
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