unübersehbar zugunsten der Präzedenz und zuungunsten der Instrumentalisierung (siehe. #29) Dem kann man sich nicht leicht verschießen.
Inzwischen scheint festzustehen, dass @boersalino die Sache auf den Punkt gebracht und den Nagel auf den Kopf getroffen hat, indem er de facto "de jure" zitiert hat. Höchst bedenklich, wenn erst ein - und sei es ein humanistisch gebildeter - Hausmann, der eigentlich anderen Gebieten als der Juristerei zugeneigt ist, kommen muss, um dem umfänglichen (juristischen, sprachlichen, pädagogischen usw.), Fehlverhalten einer Richterin wenigstens die Spitze abzubrechen.
Andererseits sind in so hohem Maße offenbarter, aufrechter Bürgersinn und die daraus erwachsene Zivilcourage durchaus als ein Zeichen der Hoffnung zu werten. Nach einer solchen Ermutigung kann man die Entttäuschung über das routiniert für die Galerie vorgetragene Unverständnis des Staatsanwalts und das Grauen vor der noch ausstehenden Urteilsbegründung der unfähigen Richterin wenigstens für eine gewisse Zeit vergessen. Das tut gut. vergessen. |