Experten raten Anlegern, schon jetzt aktiv zu werden. Frühzeitiges Handeln kann sich durchaus lohnen. Denn mit Ausnahme der Zertifikate fallen alle Anlagen, die vor Ende Dezember 2008 getätigt werden, noch unter die alte Regelung, wonach Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
25. Mai 2007, 18:38 Uhr Von Holger Zschäpitz Abgeltungssteuer Schwarzer Freitag für Aktionäre Für Aktionäre bricht eine neue Zeitrechnung an. Musste bislang nur Steuern zahlen, wer seine Aktien binnen eines Jahres mit Kursgewinnen verkauft hat, fällt diese einjährige Spekulationsfrist ab 2009 weg.
Foto: SV-Bilderdienst Viele Anleger dürften ab 2009 sehnsuchtsvoll zurückblicken auf die Zeiten, da Kursgewinne nicht mit dem Fiskus geteilt werden mussten
Schwarzer Freitag für hiesige Aktienanleger: Der Bundestag hat mit überwältigender Mehrheit die Einführung einer Abgeltungssteuer beschlossen. Von sämtlichen Kapitalerträgen bekommt der Fiskus ab 2009 pauschal 25 Prozent. Hierunter fallen auch die Kursgewinne bei Dividendenpapieren, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro (inklusive Werbungskosten) für Singles und 1602 Euro für Verheiratete hinausgehen. Auf sämtliche Kursgewinne – unabhängig davon, wie lange die Papiere im Depot lagerten – erhebt der Fiskus ab 2009 dann die neue Steuer. Inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Abgabe sogar 28 Prozent und wird direkt von der Bank oder der Sparkasse an das Finanzamt abgeführt. Auch Dividenden fallen unter die Abgeltungssteuer, so dass künftig auch der Aktionärsbonus für die meisten Anleger weniger üppig ausfallen wird. Schlagworte Abgeltungssteuer Aktien Spekulationsfrist Bundestag Damit wird die Anlageklasse Aktien für deutsche Investoren künftig weniger attraktiv. Schließlich zählt für Sparer die Nachsteuerrendite und diese fällt ab 2009 spürbar geringer aus. Insbesondere für Langfristanleger mit Sparplänen, die die Aktie zur Altersvorsorge nutzen, ist dies ein heftiger Schlag, wenn die Einzahlungen ab 2009 versteuert werden müssen. Wer 30 Jahre lang 100 Euro im Monat in einen Aktienfonds mit 8,3 Prozent Rendite eingezahlt hat, konnte sich bisher am Ende über 150.000 Euro freuen. Künftig bekommt der Sparer 32.000 Euro weniger heraus. Freuen können sich hingegen konservativ anlegende Gutverdiener. Mussten sie Zinserträge bislang mit ihrem persönlichen Steuersatz von maximal 47 Prozent versteuern, sind es künftig nur noch 28 Prozent. „Die neue Abgeltungssteuer setzt ein völlig falsches Signal“, moniert Andreas Fink vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Die Kursgewinnbesteuerung gehe zu Lasten der Aktienanlage und bevorzuge Investments in Anleihen. „Die Aktienkultur wird dadurch nicht gestärkt.“ Experten raten Anlegern, schon jetzt aktiv zu werden. Frühzeitiges Handeln kann sich durchaus lohnen. Denn mit Ausnahme der Zertifikate fallen alle Anlagen, die vor Ende Dezember 2008 getätigt werden, noch unter die alte Regelung, wonach Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind. Da Zinserträge künftig tendenziell geringer und Kurserträge höher besteuert werden, raten die Profis dazu, Kursgewinne vorzuziehen und Zinserträge nach hinten zu verlagern. Unter Umständen könnte es sich sogar auszahlen, bis 2009 von Rentenpapieren in Aktien umzuschichten. Am Aktienmarkt seien vorübergehende Kursverluste zwar nicht auszuschließen, langfristig hätten Aktienfonds im Vergleich zu anderen Fonds aber die höheren Renditen abgeworfen, meint Ullrich Ott von der ING-Diba. Beim Aktienkauf rät der Experte zum schrittweisen Investment. „Die Aktienkurse sind derzeit weltweit auf einem relativ hohen Niveau“, sagt Ott. Daher sollten größere Summen aufgeteilt werden. Dadurch sinke die Gefahr, bei rückläufigen Kursen zum höchsten Kurs eingestiegen zu sein, und gleichzeitig verbesserten Anleger die Chance, günstiger einzukaufen. Die neue Abgeltungssteuer ist vor allem für Zinssparer mit hohem Steuersatz von Vorteil, denn sie profitieren von der einheitlichen 25-prozentigen Besteuerung. Wer seine Freibeträge in diesem und im kommenden Jahr ausschöpft, der kann Zinszahlungen auch in die Zeit nach dem Jahr 2008 verlagern. „Möglich ist das mit abgezinsten Papieren wie beispielsweise Finanzierungsschätzen“, sagt Karin Baur von „Finanztest“. Dabei werden Zins und Zinseszins erst zum Laufzeitende auf einen Schlag ausgezahlt. Sparer, die bislang auf Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne keine Steuern zahlen, sollten – wenn sie künftig Zinseinnahmen erwarten – diese möglichst bis Ende 2008 vorziehen.
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