Da ist nichts öffentlich, nur weil es bei google gefunden wurde. Google hat als Suchmaschine nur das Recht, eine Abbildung des Originals mit dem Verweis auf das Original zu machen. Nichts weiter!
Das heißt, der Inhaber der Bildrechte selbstverständlich den Domaininhaber/ veröffentliche Person auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen kann. Selbstverständlich kann der Rechte-Inhaber bestimmen, wo sein Bild abgebildet wird! |