28.11.2006 -
Gesellschafts- bekanntmachung: Bezugsaufforderung zur am 7.11.2006 beschlossenen Kapitalerhöhung
Sehr geehrte Aktionäre,
bitte finden sie nachfolgend den Wortlaut der am 28.11.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsaufforderung zur am 07. 11.2006 vom Vorstand der co.don AG beschlossenen Kapitalerhöhung (vgl. adhoc vom 07.11.2006):
Beginn der Veröffentlichung:
co.don Aktiengesellschaft Teltow - Wertpapier-Kenn-Nummer: 517 360 / A0H N47 - - ISIN: DE0005173603 / DE000A0HN479 - Bezugsaufforderung
Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der co.don Aktiengesellschaft (nachfolgend „co.don AG“ oder „Gesellschaft“) in der Fassung vom 26. Januar 2006 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. September 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und / oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.935.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der co.don AG am 07. November 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.013.674,00 um bis zu EUR 3.935.000,00 auf bis zu EUR 11.948.674,00 durch Ausgabe von bis zu 3.935.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend „die Neuen Aktien“) gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstandes durch Beschluss vom 08. November 2006 zugestimmt. Die Neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2006 sollen gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit der Maßgabe übernommen werden, diese den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie anzubieten. Den Aktionären der Gesellschaft werden die Neuen Aktien über die Bankhaus Neelmeyer AG in der Zeit
vom 30. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 einschließlich (nachfolgend „die Bezugsfrist“)
zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Stückaktie im Verhältnis 2 : 1 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je zwei alte Inhaberaktien eine Neue Inhaberaktie zu beziehen.
Im Hinblick darauf, dass bei einem Bezugsverhältnis von 2 : 1 im Falle der Ausübung sämtlicher Bezugsrechte nicht genügend Neue Aktien zugeteilt werden könnten, hat die Aktionärin Dr. Olivera Josimovic-Alasevic gegenüber der Gesellschaft auf Bezugsrechte für Stück 143.674 Neue Aktien verzichtet.
Aufgrund ihres Bestandes an co.don AG Aktien am 29. November 2006, abends, werden den Wertpapierdepotkonten der Aktionäre durch die jeweilige Depotbank, Bezugsrechte im Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Für den Bezug einer Neuen Aktie werden zwei Bezugsrechte benötigt.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht (WKN: A0L D6Q / ISIN DE000A0LD6Q0) auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Bezugsfrist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserklärungen, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt werden, bei den depotführenden Instituten. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet.
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0L D6R / ISIN: DE000A0LD6R8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens jedoch am 14. Dezember 2006, auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft,
Nr. 1000438638, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00,
einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Für den Fall, daß die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben sollten, kann die co.don AG den Aktionären der Gesellschaft, die ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben, weitere Neue Aktien zu gleichen Ausgabebedingungen zuteilen. Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus können unsere Aktionäre bis spätestens zum 14. Dezember 2006 (14:00 Uhr) unter Verwendung des Auftrags, welcher von den depotführenden Instituten zur Verfügung gestellt wird, bei diesen während der üblichen Schalterstunden abgeben. Soweit es aus Gründen einer Übernachfrage nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, behält sich die co.don AG vor, Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien nicht oder nur teilweise anzunehmen. Die Zuteilung Neuer Aktien wird unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen, d. h. bei den Zuteilungsmodalitäten wird der bisherige Bestand an co.don AG Aktien berücksichtigt.
Bezugserklärungen für den Bezug Neuer Aktien im Rahmen des Bezugsrechts und über das Bezugsrecht hinaus können nur berücksichtigt werden, wenn und soweit bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 14. Dezember 2006 der Bezugspreis für die im Rahmen des Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien als auch für die über das Bezugsrecht hinaus gewünschte Zahl Neuer Aktien auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Wenn die co.don AG von ihrem Recht Gebrauch macht, auf Grund einer Übernachfrage Angebote zum Erwerb Neuer Aktien über das Bezugsrecht hinaus nicht oder nur teilweise anzunehmen, erhalten die Aktionäre, die nicht in dem von ihnen gewünschten Umfang Neue Aktien über ihr Bezugsrecht hinaus zugeteilt erhalten haben, den Betrag zurückgezahlt, der für die Zahlung des Bezugspreises für die über das Bezugsrecht hinaus zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam angemeldet. Die Neuen Aktien entstehen mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Neuen Aktien werden den Aktionären auf Grund einer Globalurkunde im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden ist gemäß der Satzung der co.don AG ausgeschlossen. Die Erwerber der Neuen Aktien erhalten entsprechend ihrem Anteil Gutschrift auf Girosammeldepot.
Die Lieferung der Neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise erheblich verzögern. Bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und zur Gutschrift der Globalurkunde sind die Neuen Aktien nicht lieferbar. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. April 2007 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Für die Zulassung zum Börsenhandel der Neuen Aktien im Geregelten Markt an der Börse in Frankfurt ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderlich, daher wird zunächst für die Neuen Aktien keine Zulassung zum Börsenhandel beantragt. Der Vorstand beabsichtigt, die Zulassung aller bisher noch nicht zum Börsenhandel zugelassenen co.don AG Aktien, einschließlich der Neuen Aktien aus dieser Kapitalerhöhung, voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2007 zum Börsenhandel zu beantragen.
Teltow, im November 2006
Der Vorstand
- Quelle: elektronischer Bundesanzeiger -
Ende der Veöffentlichung
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Link: http://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...t.selected=bcf68c40b497bdd5 Download: 11647280222006_11_28_elektronischer Bundesanzeiger_ Bezugsaufforderung.pdf
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