Zitat:
>>>- Das instrument des Leerverkaufs kann, leider wie Vieles andere auch, sehr leicht kriminell missbraucht werden, ohne dass dies durch die bestehenden Gesetze verhindert werden könnte!
Fazit: das Beispiel WDI zeigt, dass krimminelle Journalisten mit kriminellen Leerverkäufern zum wiederholten Male gemeinsame Sache gemacht haben könnten, um sich so, zum Schaden von vielen Kleinanlegern, eminent zu bereichern. Aus meiner Sicht ist dieses Szenario sehr wahrscheinlich und nur aus rechtlichen Gründen formuliere ich es nicht als Tatsache! Da dies, wie auch die Klage von WDI gegen die FT und einige Leerverkäufer zeigen wird, praktisch nicht nachzuweisen ist, gehört nmM das Instrument des Leerverkaufs grundsätzlich verboten.>>>
Das ist wieder einmal hanebüchener Unsinn.
Große Adressen können Aktienpreise kriminell nach oben als auch nach unten treiben. Analysten und Medien spielen dabei immer begleitend eine große Rolle, wie auch manipulative Meldungen aus den Unternehmen, insbesondere dann, wenn nur positives hinausposaunt wird, aber negatives tunlichst verschwiegen wird.
Meistens gibt es dabei keinen Aufschrei und deshalb wird es auch nicht nachverfolgt, warum auch, wenn man dabei prächtig mitverdienen kann. Läuft es dann einmal andersrum und wird man auf dem falschen Fuß erwischt, dann ist die Empörung groß.
Das ist die Stunde der sogenannten Gutmenschen mit ausgeprägtem "Gerechtigkeitssinn".
Wer das nicht glaubt, der sollte sich den großartigen Film "the Wolf of Wall Street" anschauen. |