Zur Beruhigung, "der Steuerlicher Verlustabzug bei Ausbuchung von wertloser Aktien möglich". siehe @ermlitz 2993. Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt... Mit dem Dokument"Ausbuchung von Wertlos Aktien" von der Depotbank. (Formular anfordern) Das dann zum Finanzamt, genannt -Verlustvortrag- ! also für mich heißt es jetzt > kein voreiliger Verkauf der Anteile. (im Hintergrund laufen Gespräche mit weiteren Investoren ?!) Bei einem evtl. "Delisting" (zeitaufwendig) in ca. zwei bis drei Monaten ?! Ist noch Zeit. |