Das oberste Gericht in unserem Land hat entschieden, dass Auktionen bei ebay keine Versteigerungen im Sinne deutschen Rechts sind. Über die Folgen der Entscheidung, die nur gewerbliche Angebote betrifft und Käufern zu ihrem Recht verhilft, wird in den nächsten Tagen sicher noch ausführlicher berichtet werden. Was aber, wenn mein Kauf bei ebay nicht so ausgefallen ist wie er erwünscht, beschrieben oder gar abgebildet war? Und zudem in der Artikelbeschreibung folgender o.ä. lautender Text zu lesen stand: "Nach EU-Recht kaufen Sie von Privat. Es gibt also keine Gewährleistung und keine Rückgabe oder Umtausch."
Hier ist dann noch längst nicht Ende der Fahnenstange und Geld zurück schneller möglich als gedacht. Nicht wenige Verkäufer versuchen sich unter dem Deckmäntelchen des "privaten Anbieters" zu verstecken. Ob mit einer solchen Masche möglicherweise versucht wird z.B. der Steuer, dem Rückgaberecht oder gar drohenden Gewährleistungsansprüchen zu entfliehen, kann meist im Voraus nicht genau ausgemacht werden. Wie sehr sich eine solche Masche rentieren kann, wird schon bei einem angedachten Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges (für die Straße) schnell deutlich. Nix Einkommens - nix Mehrwertsteuer, nix Car-Garantie können die Kasse schon ordentlich klingeln lassen. Zudem sitzt der Käufer unter Umständen und vielleicht zu unrecht auf einem "maroden Bock" samt diverser Reparaturrechnungen. Wer ist "gewerblicher Anbieter" und wo hört privater Verkauf auf? Leider bekam ich bislang aus der Berichterstattung kaum klärende Antworten zu diesem Thema mit. Die Grenzen scheinen hierbei fließend zu sein. Aber nur, wenn ich meinem angeblichen "Privat-Händler" gewerblichen Handel nachgewiesen kann, muss dieser seine nicht so tolle Ware zurücknehmen. Über die ebay-History der Beurteilungen und der "bewegten" Artikel des Anbieters funktioniert dieser Nachweis oftmals sehr leicht. Schon die Anzahl der Beurteilungen verrät dem Kenner wo es lang geht. Zudem sind bereits entsprechende Urteile zum Thema gefällt worden. So reichten z.B. 35 Verkäufe bei ebay innerhalb von 7 Monaten aus einer angeblichen Hausfrau gewerblichen Handel per Gerichtsbeschluss zu bescheinigen. Mag diese Entscheidung u.U. etwas krass erscheinen, so sollen Behörden der unterschiedlichsten Bundesländer und Fachbereiche so ab 100 Verkäufen pro Jahr bei Verbrauchsgütern schon ordentlich "in die Hufe" kommen. Gelingt der Nachweis, dass nicht nur Ver- , sonder auch Einkäufe getätigt werden, so ist der Titel "Privat" beim Handeln dann wohl endgültig zum Teufel. Nicht selten soll dies auch noch via ebay ganz bequem gelungen sein. Hierfür unterschiedliche Namen beim größten Auktionshaus zu nutzen hilft nur den Behörden wirklich, denn sie zeigen u.U. diverse Energien, die Milde zunehmend ausschließen. Bleibt nur zu hoffen, dass wir als Kunden unser Recht so nie durchsetzen müssen. Ob ein Kauf z.B. per Versand beim Fachhändler wirklich vor bösen Überraschungen schützt kann ein Blick in die diversen Wiederrufsbelehrungen und AGB's zeigen. |