das ist keine Enteignung, die Gesellschaft ist wertlos, weil ueberschuldet. Es gibt 2 Moeglichkeiten, unter Insolvenzschutz (s. Ch. 11, USA) kann die Ges. die Geschaefte weiter fuehren, Glaeubiger haben kein Zugriffsrecht. Oder, s. GM, CIT u. viele andere, eine Nachfolgegesellschaft uebernimmt die Vermoegenswerte, eine wertlose Huelle bleibt fuer die Altaktionaere zurueck. Auf welcher Rechtsbasis dieser "Betrug am Aktionaer" geschehen kann ist mir auch schleierhaft. Vielleicht kanns einer erklaeren. Ich hatte noch nie die Zeit mich damit zu befassen. Antilemming hat dazu einen interessanten Thread geschrieben. Ich glaub unter "Charpter 11" zu finden. |