Opal BidCo GmbHFrankfurt am Main, DeutschlandBekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG)Die Opal BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 3. September 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der OSRAM Licht AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) („OSRAM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe vonursprünglichEUR 38,50 je Aktie der OS-RAM Licht AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die ams AG, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs.5 WpÜG, hat am
27. September 2019 eine Verein-barung über den Erwerb von 100 OSRAM-Aktien zu einem Erwerbspreis von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie außerhalb des Übernahmeangebots abgeschlossen (der „Parallelerwerb“). Durch diesen Parallelerwerb hat sich die Angebotsgegenleistung des Übernahmeangebots gemäß § 31 Abs. 4 WpÜGvon EUR 38,50 auf EUR 41,00 je OSRAM-Aktie erhöht.Die Annahmefrist des Übernahmeangebotes endet am 1. Oktober 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).1.Bis zum 30. September 2019, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 8.874.231OSRAM-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,16% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG.2.Die ams AG, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt am Meldestichtagunmittelbar4.054.918OSRAM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,19% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG. Ferner hatte die amsAGam Meldestichtag Anspruch auf Übertragung von 10.715.187OSRAM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 11,06% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG.3.Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin, noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen OSRAM-Aktien, darauf bezogenen Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von OSRAM-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus OSRAM-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.4.Die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots (wie in Ziffer 13.1.3 der Angebots-unterlage in der durch Ziffer 2 der Angebotsänderung vom 16.September 2019 geänderten Fassung beschrieben) beträgt mindestens 62,5% der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annah-mefrist ausgegebenen OSRAM-Aktien, jedoch abzüglich der bei Veröffentlichung der Ange-botsunterlage von der OSRAM Licht AG gehaltenen 2.796.275 eigenen Aktien. Am Meldestichtag beträgt die Gesamtzahl derOSRAM-Aktien, die für diese Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind,23.644.336OSRAM-Aktien, entsprechendca. 25,14%.
Frankfurt am Main, 1. Oktober2019Opal BidCo GmbHDerGeschäftsführer
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Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit!