http://www.adler-ag.com/adler-ag/contao-2.11.7/...e_30_April_2015.pdfSeite 62 der Angebotsunterlagen
10 Behördliche Genehmigungen und Verfahren
10.1 Kartellrechtliche Verfahren
Die geplante Übernahme der WESTGRUND durch die Bieterin unterliegt keiner
Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt gemäß
§§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Da die Bieterin und die WESTGRUND im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor
Veröffentlichung des Übernahmeangebots gemeinsam weltweit Umsatzerlöse von weniger als EUR 2.500 Mio. erzielt haben, unterliegt das Zusammenschlussvorhaben auch nicht der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission gemäß der Verordnung des Rates (EG) Nr. 139/2004 vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
10.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Am 30. April 2015 hat die BaFin der Bieterin die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet.
Und Seite 8:
Annahmefrist:
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt am 30. April 2015 und endet am 28. Mai 2015, 24:00 Uhr (MEZ); es kann zu Verlängerungen dieser Frist
kommen.