also ich versuche es einfach mal selber die Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 28.07 zu interpretieren. Es wird unterschieden nach "Stimmrechten" und "Instrumenten". Die "Stimmrechte" sind 16.07% (oder 16.17%, irgendwie fehlen die 0.1% dann wieder in der Übersicht (8)), das wären 905.000 Aktien (oder 910.700 Aktien). Dann gibt es die "Instrumente", die da wären
1. Ein Kaufvertrag über 445.000 Aktien (7.9%) fällig zum 31.08.2020 (ich vermute dass ist das Rothschild-Paket), ein Instrument nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, dass also "bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien eines Emittenten" einräumt. Der Teil ist einfach zu verstehen.
2. Eine "put-option", Ausübungszeitraum 01.01.2021-31.12.2023 über 100.000 Aktien (1.78%), ein Instrument nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG, also "sich auf Aktien im Sinne der Nummer 1 beziehen und eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die in Nummer 1 genannten Instrumente". Das ist etwas schwerer verständlich. Eine "vergleichbare wirtschaftliche Wirkung", nämlich das "unbedingte Recht auf Erwerb von Aktien" ist mit dem Verkauf eine Put-Option ja nicht verbunden. Der Inhaber der OPTION kann ja selber entscheiden ob er die Option zieht oder nicht (sonst wäre es keine Option, sondern ein muß) und somit die Aktien an die WFA verkauft (das wäre dann wohl der zweite Satzabschnitt im §38 WpHG "unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht"). Die WFA kann eigentlich nicht Inhaberin der Put-Option sein, denn diese ermöglicht nicht den Erwerb von Aktien, sondern deren Verkauf (es könnte aber für das Unterschreiten von Meldeschwellen relevant sein, deshalb wäre die Meldung trotzdem auch denkbar wenn die WFA Inhaberin des Puts ist). Noch seltsamer wird es aber wenn man Punkt (10) betrachtet, in dem es heisst: "Eine Aggregation von 7.a. (die Stimmrechte) und 7.b.2. (die Put-Option) erfolgt nicht, da sich Zurechnung und Instrumente auf dieselben 100.000 Aktien beziehen. " Tatsächlich werden die 1.78% auch wieder abgezogen um auf die in (8) genannte Gesamtsumme von 20.08% zu kommen. Wenn die Put-Option sich aber auf Aktien bezieht, die bereits als Stimmrechte verbucht sind, dann kann es nicht sein dass es um eine verkaufte Put-Option handelt (sonst könnte man die Stimmrechte nicht verbuchen). Es muss sich also um eine Put-Option im Bestand der WFA handeln, die es ihr einräumt, im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2023 100.000 Artnet-Aktien an einen unbekannten dritten zu veräußern (zu unbekannten Konditionen). Warum man diese Put-Option gekauft hat, von wem und welche Überlegungen und Konditionen genau dahinter stecken, erfährt man nicht.
Das ist meine Interpretation der Meldung, ohne Gewähr. Herr Weng kann mich ja gerne korrigieren, aber er scheint zu dem Thema schweigen zu müssen. |