Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 16.04.24 07:34
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361194
neuester Beitrag: 16.04.24 07:34 von: Squideye Leser gesamt: 85509961
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24.04.19 07:14
1

708 Postings, 4902 Tage ThisismylifePusher und Basher

Meinst nicht mit so Posts von Gap-Close auf 3,xx lockt man Zocker und Träumer an ohne Hintergrundwissen?

Es wurden schließlich 6mrd über Jahre als Gewinn ausgegeben. Die anderen 5-6mrd waren Abschreibungen auf Goodwill und überteuerte zukäufe.

Der Buchwert stand früher mal bei über 3eu und nun wegen dem Scheixx beim Stand der 1/2Jahreszahlen 2018 auf 0,58eu.

Die Fonds steigen wenn, dann hier unten ein aber je höher wir gehen, desto weniger steigen neu ein. Bei 1eu wird es schon dünn... Die Fonds haben auch ein Risiko wegen den Klagen. Keiner weiß wie hoch und wie sie gelöst wird (escrow Aktien oder Mrd an Geld...)

Dazu stand man damals im Mdax noch und zahlte Dividende. Ich weiß nicht ob wir hier zurück dürfen nach dem ganzen tumult.

Ist bei Bayer nun zb auch so und seiner Giftpille, könnte man auch auf alte hochs tippen aber wie wahrscheinlich wird das? Bzw wie lange dauert es? Keiner weiß wie die Prozesse ausgehen und ob sein Gift am Ende verboten wird und schwubs sind 63mrd schlecht investiert in eine Firma mit  13-14mrd Umsatz und 1,5mrd Ebit. Selbst 4% Zinsen decken die Gewinne nicht mal ab ;).

Es soll nur objektiv sein, aber der alte Finanzer von STH sagte selbst die alten Kurse werden nie mehr. Bin für 1eu schon happy.

Dazu wollte ich auch mal Bayer für die basher nennen, da kann man auch im Forum die Inso mal ausrufen und den Untergang vorhersagen ;).  

24.04.19 07:16
3

2740 Postings, 2669 Tage Hai123456Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 24.04.19 12:57
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24.04.19 07:20
1

763 Postings, 1991 Tage B ojePräsentationen auf Steinhoffinternational.com

Guten Morgen,

habe ich die gestern übersehen oder hat SNH auf Ihrer Homepage tatsächlich Präsentationen unter "European Investor Trip - November 2015" neu eingestellt?

Wenn ja, wozu das ganze?

LG
Boje
 

24.04.19 07:24
1

3809 Postings, 3465 Tage SanjoLöschung


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Zeitpunkt: 19.05.19 10:30
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24.04.19 07:45
2

3230 Postings, 2284 Tage iudexnoncalculatwurde das schon gepostet? vom 23.4

Aktenzeichen: 2-25 O 34/19

Es wird gebeten, bei allen Eingaben das
vorstehende Aktenzeichen anzugeben

Beschluss

In dem Rechtsstreit

M

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt,

gegen

Steinhoff International Holdings N.V., vertreten durch Raad van Bestuur (Vorstand), Herengracht 466, NL 1017 CA Amsterdam – Niederlande,

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters LLP, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main,

soll gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG der folgende Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (Klageregister) öffentlich bekannt gemacht werden:

I.
Beklagte Partei

Steinhoff International Holdings N.V., vertr. d. Raad van Bestuur, Herengracht 466, NL 1017 CA Amsterdam, Niederlande

II.
Von dem Musterverfahren betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen

Steinhoff International Holdings N.V., vertreten durch Raad van Bestuur, Heren-gracht 466, NL 1017 CA Amsterdam, Niederlande

III.
Prozessgericht

Landgericht Frankfurt am Main

IV.
Aktenzeichen

2-25 O 34/19

V.
Feststellungsziele


1.
Die Konzernabschlüsse der Steinhoff International Holdings Limited der Jahre 2013, 2014 und 2015 waren bis zum 05.12.2017 falsch.

2.
Der Prospekt der Steinhoff International Holdings N.V. vom 19.11.2015 war falsch, weil er die Konzernabschlüsse 2013, 2014 und 2015 beinhaltete.

3.
Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG a.F. (in der Fassung vor dem 03.07.2016) sowie gegen Art. 17 MAR verstoßen, indem sie es unterlassen hat, am 07.12.2015 sowie an jedem Folgetag bis zum 05.12.2017 die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass die geprüften Konzernabschlüsse der Steinhoff International Holdings Limited (SIHL) für die Jahre 2013, 2014 und 2015 falsch sind.

4.
Die Beklagte hat gegen Art. 17 MAR verstoßen, indem sie es bis zum 05.12.2017 unterlassen hat, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass der geprüfte Konzernabschluss der Steinhoff International Holdings N.V. für das Jahr 2016 falsch ist.

5.
Der Kursdifferenzschaden pro Steinhoff-Aktie (ISIN NL0011375019) beläuft sich für jeden Handelstag ab dem 07.12.2015 bis zum 05.12.2017 auf 84,99 Prozent des jeweiligen Erwerbspreises der Aktie.


VI.
Lebenssachverhalt

Die Beklagte ist eine niederländische Aktiengesellschaft, die seit dem 07.12.2015 unter der ISIN NL 0011375019 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert ist. Der Kläger hat Aktien der Beklagten erworben. Er begehrt nunmehr als Aktionär der Beklagten Schadensersatz wegen unterlassener rechtzeitiger Information des Kapitalmarktes, wegen fehlerhafter Information des Kapitalmarktes, wegen fehlerhafter Finanzberichterstattung und wegen sittenwidriger Schädigung.

VII.
Eingang des Musterverfahrensantrags bei dem Prozessgericht

21.01.2019


Soweit in dem Musterverfahrensantrag vom 21.01.2019 noch weitere Feststellungsziele unter den Ziffern 6. bis 8. aufgeführt sind, wird der Musterverfahrensantrag als unzulässig verworfen. Die insoweit benannten Feststellungsziele betreffen Fragen der internationalen, sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, der Parteiidentität des Klägers zur Klägerin eines niederländischen Musterverfahrens und der Anspruchsidentität im Rahmen der Zulässigkeit der Klage nach Art. 29 EuGVVO n.F.. Bei der Zuständigkeit des Gerichts für das Ausgangsverfahren handelt es sich um eine originär vom Gericht selbst zu beurteilende Frage, die vorab zu klären ist, bevor es überhaupt auf den Inhalt der Feststellungsziele ankommt. Diese Fragen sind nicht zulässiger Gegenstand eines Kapitalmusterverfahrens (BGH, Beschluss vom 2.12.2014 – XI ZB 17/13).

Das Gericht geht von der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Frankfurt am Main aus. Die Beklagte ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Entsprechend hätte sie den Regeln nach deutschem Recht hinsichtlich Bilanzierungspflichten und Informationspflichten genügen müssen. Der erforderliche Handlungsbezug gemäß Art. 7 Ziffer 2. EuGVVO, wie auch nach Art. 4 Abs. 2 ROM II VO, ist damit gegeben.


Köhler                Denecke                Dr. Holzmann

https://www.diebewertung.de/...teinhoff-international-holdings-n-v-3/
 

24.04.19 07:49
4

257 Postings, 2233 Tage kaylieMinikohle

nach Paragraf 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung haben Insolvenzverwalter grundsätzlich die Möglichkeit, alle Geschäfte ihrer Mandanten anzufechten, für die ein Ratenzahlungsvertrag geschlossen oder das Zahlungsziel anderweitig verlängert wurde. Das heiß kurz und knapp: Die Insolvenzverwalter dürfen das bereits geflossene Geld von den Gläubigern zurückfordern. Und das für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Gleiches gilt nach den Vorschriften der Transactions defrauding creditors nach sec. 423 insolvency Act 1986. Diese finden in der Insolvenz sowohl für im Rahmen der bankruptcy, der liquidation, der administration und der CVA/IVA Anwendung.

Entscheidungsrelevantes Kriterium ist, das der Kreditor Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat/hatte.  

24.04.19 08:17
2

115 Postings, 2411 Tage Lenni BergerKönnte steigen oder auch nicht....

24.04.19 08:23
1

17834 Postings, 4204 Tage H731400171284 ???

24.04.19 08:28
1

4072 Postings, 6993 Tage manhamZu #171284

Seltsame Klageschrift.
Die wollen rd. 84% des jeweiligen Erwerbspreises der Aktie als Entschädigung.
Rechnerisch völliger Blödsinn, da sich daraus dann am 5.12.2017 ein nicht definierter fiktiver Kurs ergeben würde.
Bei 5€ Erwerbspreis  80 Cent
Bei 3€ Erwerbspreis  ca. 50 Cent
Bei 2€ Erwerbspreis ca. 32 Cent

Außerdem  ist der 5.12.17 als Stichtag angegeben, da lag der Kurs noch oberhalb 2 €.
Erst am 6.12.17 fiel der Kurs auf rd. 1€ runter.
Qualität der vertretenden Anwälte  ?   Naja  

24.04.19 08:31
1

2423 Postings, 3025 Tage UhrzeitBin bei 0.24 Cent raus

Das dauert alles zu lange  

24.04.19 08:32

65 Postings, 1988 Tage LindberghNe,

Feststellungsklage  zu 1.-5. zulässig u. LG Frankfurt ist zuständig  

24.04.19 08:35

4072 Postings, 6993 Tage manhamZu #171284

Verwertung des Klageantrag nur zu den Ziffern 6 bis 8 ??
Die eigentliche Forderung steht in Ziffer 5
also
Hinsichtlich Ziffer 5  angenommen ??  

24.04.19 08:36

4072 Postings, 6993 Tage manhamVerwertung soll Verwerfung heißen

24.04.19 08:58

18390 Postings, 5879 Tage TrashLöschung


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Zeitpunkt: 24.04.19 15:30
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

24.04.19 09:00
4

18390 Postings, 5879 Tage Trash171280

Sehe ich ähnlich. Wobei ich weiterhin der Meinung bin, dass es etwas subtiles wie ECHTE Pusher und Basher nicht gibt hier. Eher des Kleinstanlegers persönliches Wunschkonzert mit eigenen, völlig verzerrten Szenarien. Und albern genug, um sektenartig irgendwelche Ligen und Pseudocommunities zu gründen. Naja, zum Lachen bringt es einen trotzdem, dieses infantile Theater.

Zur Sache: Alte Kurse sind passe...und das bleibt auch so auf eine reale Zeitspanne gesehen. Denn diese Kurse waren ab 2009 nur der Spiegel einer irrealen "Wirtschaft". Das kann keine Grundlage sein und deshalb gibt's dahin auch keinen Weg zurück.

Kurz : Die alten 5 Euro sind heute grob (!) die neuen 1 Euro. Kann darüber hinaus Potential entstehen ? Kann schon....aber da müsste Steinhoff schon organisch wachsen und nicht aufgrund von Equity-Rushes. Das geht nicht von heute auf morgen. Aus keinem anderen Grund hat Jooste das mE auch durchgezogen. 10 Jahre mussten reichen für die "Weltherrschaft", wenngleich mit einer Papp-Armee.  

Das alte Steinhoff muss weg, das neue kommt jetzt mit Discount. Dafür sind die "Ernsthaften" hier.
-----------
100 % food speculation free - Don`t let your money kill people ! Respect Africa !

24.04.19 09:17
2

809 Postings, 2290 Tage Wald111Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 24.04.19 12:56
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Kommentar: Spam

 

 

24.04.19 09:21
1

3230 Postings, 2284 Tage iudexnoncalculat@willi

Zitat Wald111 vom 1.10.18/128627

Erst  wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen werden wir sehen  wie's weiter geht. Ich glaube  an eine Zukunft  von Steini und bleibe weiter investiert.
So LONG Willi    

24.04.19 09:26
2

668 Postings, 1948 Tage Kyrill 1'...296

setz diesen Deppen doch einfach auf Ignore. Du musst doch irgendwann merken das der Knaller rationalem Denken nicht zugänglich ist...  

24.04.19 09:32
2

763 Postings, 1991 Tage B ojeWald111 - #171295

Hallo Wald111,

ich finde es in Ordnung wenn man seine Investition überdenkt und ggf. aus dem Titel aussteigt.
Und auch gut finde ich wenn man sich z. B. über so ein Forum weiterhin informiert und mir anderen austauscht.

Was ist nicht in Ordnung finde, das es bei dir ab und zu auf eine "persönliche" Ebene geht.
Die Jungs und Mädels hier glauben daran das mit den vorhandenen Information die Chancen die Risiken überwiegen. Ich bin mir sicher das wir es alle hinbekommen, erwachsen wie wir sind, auch negative Nachrichten auf unsere Investition zu bewerten und nicht auszublenden. Geld hat schließlich keiner über.

Kritisiere gerne auf sachlicher Ebene und wir haben eine ausgezeichnete Diskussion hier!

LG
Boje  

24.04.19 09:37
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654 Postings, 3092 Tage Kingstontownnicht mehr lange

am 7. Mai wird das Konzernergebnis 2017
am 18. Juni wird das Konzernergebnis 2018

veröffentlicht. Dann wissen wir mehr.
bis zum 07.05. sind es gerade mal noch 7 Börsentage hin...

also noch ein wenig Geduld..-:)

Gruß

K.  

24.04.19 09:43
3

6857 Postings, 2311 Tage Manro123Schauen wir mal heute ob wir zumindestens

die 2,1 Mio schlucken können. Das Brett bleibt dick :)  
Angehängte Grafik:
unbenannt.jpg (verkleinert auf 87%) vergrößern
unbenannt.jpg

24.04.19 09:49
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12517 Postings, 2603 Tage USBDriverAktiengesetz 62 für Dividenenrückzahlung

§ 62 AktG
Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen - Dividendenrückzahlung nur unter gewissen Voraussetzungen möglich @Hai&Co

(1) 1Die Aktionäre haben der Gesellschaft Leistungen, die sie entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes von ihr empfangen haben, zurückzugewähren. 2Haben sie Beträge als Gewinnanteile bezogen, so besteht die Verpflichtung nur, wenn sie wußten oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wußten, daß sie zum Bezuge nicht berechtigt waren.

(2) 1Der Anspruch der Gesellschaft kann auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. 2Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gesellschaftsgläubiger gegen die Aktionäre aus.

(3) 1Die Ansprüche nach diesen Vorschriften verjähren in zehn Jahren seit dem Empfang der Leistung. 2§ 54 Abs. 4 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.


https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__62.html

 

24.04.19 09:51
3

4588 Postings, 2175 Tage walter.euckenja hv31400

die klage ist abgelehnt, bzw unzulässig.

die einzigen, welche daran verdient haben, sind die klageanwälte.
das habe ich (und diverse andere selbstverständlich auch) hier schon xmal vorausgesagt und bin deswegen unter anderem auch von dir abgekanzelt worden. aber ich bin grundsätzlich nicht nachtragend.  

24.04.19 09:54
4

12517 Postings, 2603 Tage USBDriverBei Steinhoff keine Dividendenrückzahlung

Bevor noch einer fragt. Nein, bei Steinhoff ist eine Rückforderung der letzten Dividende nicht zu erwarten, weil hier §62 AktG Abs. 1 greift.
Und das hätte nur die Aktionäre betreffen können, die mal eine Dividende erhalten hatten.  

24.04.19 09:56
2

2282 Postings, 3400 Tage Jackson Coalman@USBDriver: Aktiengesetz 62

Weißt Du eigentlich was & wo die Niederlande (Steinhoff Holding) sind?  

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