Investunity AG
München
Veröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG
Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, (vormals firmierend unter Meravest Capital AG), hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung und auch nicht mehr mehr als ein Viertel der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns im eigenen Namen und in Vertretung Folgendes mitgeteilt:
a) Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Investunity AG, mit Sitz in München, unmittelbar und gem. § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG unmittelbar. b) Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG gehört mehr als der vierte Teil der Aktien an der Investunity AG mit Sitz in München, mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Investunity AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Investunity AG zuzurechnen sind. c) Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Investunity AG mit Sitz in München, mittelbar, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Investunity AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Investunity AG zuzurechnen sind. d) Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Investunity AG mit Sitz in München mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Investunity AG zuzurechnen sind. Gleichzeitig gehört Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Investunity AG mittelbar, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien der Investunity AG zuzurechnen sind.
Investunity AG
Der Vorstand
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