ist in der Tat nicht sehr einfach zu beantworten, denn ich bin auch der Meinung, was in dem von mir angeführten Text aus der FAZ so formuliert wird:
"Zugunsten redlicher Berichterstatter pochte der Verfassungsrechtler Christoph Ohler von der Universität Jena auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Zwar sei es richtig, wenn Gerichte ebenso wie die Selbstverpflichtungen der meisten Verlagshäuser und auch das Arbeitsrecht eine sorgfältige Berichterstattung verlangten. „Doch der dabei aufgestellte Sorgfaltsmaßstab darf den Kommunikationsprozess nicht ersticken“, warnte der Lehrstuhlinhaber. Das „Rechtsgut der ungestörten Preisbildung an den Finanzmärkten“ müsse geschützt werden."
Und daher wage ich mir auch kein Urteil zu, ob das Weglassen von möglichen Schwierigkeiten in 2010 durch einen Journalisten zulassig ist. Wenn er davon wusste, würde ich dazu neigen, es für unzulässig zu halten - wenn er es nicht wusste, bin ich in Zweifel, denn man kann wohl nicht verlangen, dass ein Journalist der einen Bericht über einen Nebenwert schreibt, allwissend ist. Einen Vorstandsvorsitzenden würde ich das persönlich eher ankreiden - aber damit verlassen wir das Presserecht und begeben uns auf das nicht minder schwierige Gebiet, was ein Vorstandsmitglied sagen darf und wenn er etwas sagt, was er dann auch noch sagen muss.
Und noch ein Punkt zum Schluss: Erfahren möchte ich schon, ob ein Journalist, der über Abacho schreibt, Aktien von Abacho besitzt oder nicht. Meines Erachtens leitet sich so etwas sogar aus dem Wertpapierhandelgesetz her - und wenn die herrschende Rechtsmeinung das verneint, sollte man hier schnellstens ein Gesetz schaffen, das für klare Verhältnisse sorgt. |