Vertragsdauer von 12 Monaten schon der Tatbestand der überraschenden Klausel gegeben ist, will ich nicht behaupten - aber überrascht waren Unterzeichner von Parnterpakaten doch, dass sie sich 12 Monate gebunden hatten. Als überraschende Klauseln gelten laut BGB Formulierungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind , dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht (§ 305c Abs. 1 BGB). Und diese überraschenden Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Wie die Richter hier im Klagefall die Umstände beurteilen, wissen wir nicht. Ist die Kaufmannseigenschaft des Unterzeichners gegeben, wird der Unterzeichner des Partnerschaftsvertrags mit einer Klage gegen Abacho sicher keine Chance haben. Wenn es aber ein Gelegenheitshandwerker (z.B. Brennholz oder Schwarzarbeiter, der aber wiederum wohl kaum klagen wird) ist, bin ich mir nicht sicher, wie eine Klage ausgehen würde. Und bei einem Handwerksbetrieb, wo der Chef allein tätig ist, ist die Lage bei einer Klage zwar schlechter als bei einem Gelegenheitshandwerker, aber 100% sicher, dass er bei einer Klage verliert, bin ich mir auch hier nicht.
Aber ganz abgesehen von diesem rechtlichen Geplänkel, empfinde ich es nicht als nachhaltiges Marketing, wenn man die Bindung über rechltiche Vehikel zu erreichen versucht. Kunden müssen durch Kundenzufriedenheit an ein Unternehmen gebunden werden. |