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Herrn
..........
05.07.2006
GZ: Q 22-O 1000-WA-2006/0169 (Bitte stets angeben)
2006/0156256
Ihr Schreiben vom 23. Juni 2006
Sehr geehrter Herr ..........
für Ihren Hinweis danke ich Ihnen. Ich werde ihn bei meinen
Untersuchungen berücksichtigen.
Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb darf ich Sie
nicht über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Hierfür bitte
ich um Verständnis.
Zu den Marktmanipulationen zählen:
. unrichtige oder irreführende Angaben über bewertungserhebliche
Umstände;
. das rechtswidrige Verschweigen bewertungserheblicher
Umstände
. Geschäfte und Aufträge, die
• geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage
oder den Börsenpreis zu geben oder die
• ein künstliches Preisniveau herbeiführen sowie
. sonstige Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den
Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken.
Abteilung
Verbraucherschutz/Recht
Hausanschrift:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn | Germany
Kontakt:
Frau Eschweiler
Referat Q 22
Fon +49 (0)2 28 41 08-7521
Fax +49 (0)2 28 41 08-1550
poststelle@bafin.de
www.bafin.de Zentrale:
Fon +49 (0)2 28 41 08-0
Fax +49 (0)2 28 41 08-1550
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Graurheindorfer Str. 108
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Friedrich-Wöhler-Str. 2
Friedrich-Wöhler-Str. 69
60439 Frankfurt
Lurgiallee 12
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Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
sein. Das hängt davon ab, ob die Manipulationshandlung den Börsenpreis
tatsächlich beeinflusst hat. Die Ordnungswidrigkeit verfolge ich
selbst. Bei Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang an die
Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren führt und ggf.
Anklage erhebt.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.bafin.de.Ferner teile ich Ihnen mit, dass Ihr Schreiben unter Beachtung des
Datenschutzes elektronisch erfasst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eschweiler
Nun, vielleicht hilft es ja!
Gruß Pilgervater