da steht unten "Return of Capital und Neuabrechnung aufgrund falscher Angaben der Lagerstelle"
Die Neuabrechnung mit der jetzt richtigen Erstattung dürfte danach also noch kommen. Das machen die Broker offenbar gerne, erst stornieren und belasten und sich dann mit der Erstattung einen Tag Zeit lassen.
Da in meinem Fall die Berechnung unter Abzug der KESt/SolZ storniert wurde, hege ich die Hoffnung, dass wir mit der korrigierten Ertragsgutschrift die Dividende brutto = netto, also OHNE Abzug von Steuern, erhalten, da es sich um einen Return of Capital handelt. Das ist eine sog. Einlagenrückgewähr, also eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto, die wenn Corestate in D´land ansässig wäre unter Minderung des Kaufkurses brutto = netto ("steuerfrei") ausgezahlt würde. Die deutsche steuerliche Vorschrift dazu war europarechtswidrig, weswegen man die Vorschrift vor einiger Zeit insoweit auf EU-Unternehmen ausgeweitet hat. Ich hatte dazu im letzten Jahr mehrfach die IR darauf angeschrieben und gefragt, ob sie die entsprechenden Anträge gestellt hat bzw. stellen wird, um "steuerfrei" auszahlen lassen zu können. Ich glaube der Mitstreiter "Mitsch" war auf der HV im letzten Jahr und hatte "meinen" Fall moniert. Wenn daraus - wir werden das hoffentlich spätestens morgen sehen - eine nachträgliche Erstattung der AbgSt erfolgt, freue ich mich umso mehr und das zeigt, dass man auch gemeinsam bzw. als "Kleinanleger" etwas erreichen kann.
Wenn es sich die Erstattung der Steuern bewahrheitet, geht mein Dank natürlich auch noch mal ausdrücklich an Mitsch. |