Was will die Elector GmbH? Elector GmbH Kurfürstendamm 57 D-10707 Berlin Tel +49 30 - 31 51 90 - 30 Fax +49 30 - 31 51 90 - 79 Sitz Berlin, eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg HRB 146047B Geschäftsführer Dr. Thomas van Aubel Elector GmbH | Kurfürstendamm 57 | D-10707 Berlin 21. Juni 2013 Forderung 1: Sonderdividende Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG behaupten, die Elector GmbH sei gegen die vorgeschlagene Sonderdividende in Höhe von 1,50 Euro je Aktie. Dies ist gelogen: Bereits im Januar 2013, also vor dem letzten Teilverkauf der TPK-Beteiligung, hat die Elector GmbH eine Sonderdividende in Höhe von 54 Millionen Euro (ca. 0,90 Euro je Aktie) gefordert. Da nun weitere Mittel zur Verfügung stehen, unterstützt die Elector GmbH auch eine noch höhere Ausschüttung an die Aktionäre. Forderung 2: Kompetente Besetzung des Aufsichtsrats Das Management behauptet, die Balda AG in der Medizintechnik über eine so genannte „Buy&Build-Strategie“ durch massive Zukäufe positionieren zu können. Allerdings verfügen weder Vorstand noch Aufsichtsrat über Kompetenz in den Bereichen Medizintechnik oder M&A. Studien und praktische Erfahrung belegen, dass Akquisitionen nur selten erfolgreich sind; mehr als zwei Drittel vernichten Aktionärsvermögen. Deshalb ist es unverantwortlich, einen Blankoscheck für unkontrollierte Zukäufe von Medizintechnik-Beteiligungen auszustellen. Der Aufsichtsrat sollte so besetzt sein, dass er über Medizintechnik-Expertise verfügt, auf den vom Corporate Governance Kodex vorgeschriebenen Sachverstand eines „Financial Expert“ zurückgreifen kann und die Eigentümerinteressen ausreichend berücksichtigt. Deshalb hat die Elector GmbH auf Basis einer gerichtlichen Ermächtigung eine außerordentliche Hauptversammlung zur Neubesetzung des Aufsichtsrats einberufen und drei kompetente Kandidaten für die Aufsichtsratsmandate benannt. Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende trägt Mitverantwortung für die verspäteten TPK- Verkäufe, die massiv Aktionärsvermögen vernichtet haben – und die bis heute nicht aufgeklärt sind. Er hat der Hauptversammlung seine Tätigkeit für den wegen Untreue in 27 Fällen verurteilten Lars Windhorst verschwiegen und gegen den Corporate Governance Kodex verstoßen. Die anderen beiden Mitglieder des Aufsichtsrats wurden nicht von den Aktionären gewählt, sondern gerichtlich bestellt. Forderung 3: Analyse des Ist-Zustands der Gesellschaft In Folge der TPK-Verkäufe ist die Balda AG heute weder ein Medizintechnik- Unternehmen noch ein „Plastikspezialist“. Maximal ein Viertel des Balda-Vermögens ist in entsprechende Beteiligungen investiert. Der Rest (ca. 75%) besteht aus Bargeld. Dies ist nicht Verfügungsmasse von Vorstand und Aufsichtsrat, sondern gehört den Aktionären. Die vom Vorstand vorgelegten operativen Ergebnisse des Quartals zum 31.03.2013 sind enttäuschend. Auch die beiden Neuerwerbungen in den USA verfehlen die versprochenen Resultate. Die Rücknahme der Umsatzprognose von 75-80 Millionen Euro auf 60-65 Millionen Euro innerhalb weniger Wochen und der vage Ausblick des Vorstands lassen Schlimmstes befürchten. Aussagen des Vorstandes auf EBITDA-Basis sind schwammig und bieten den Aktionären nicht einmal im Ansatz eine verlässliche Gewinnprognose: Alle operativen Ergebnisse im Quartal zum 31.03.2013 wurden durch die rasant gestiegenen Holdingkosten aufgefressen. Durch Umgliederungen der Geschäftsbereiche versucht das Management außerdem, von operativen Mängeln abzulenken. Die Aktionäre der Balda AG verlangen zu Recht, dass das Management Transparenz schafft und die Geschäftszahlen der Balda AG klar und verständlich kommuniziert. Stattdessen betreibt der Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates aus persönlichen Gründen eine Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Forderung 4: Entwicklung einer tragfähigen Unternehmensstrategie Da die TPK-Beteiligung mittlerweile komplett veräußert wurde, können künftige Dividenden nur durch das operative Geschäft generiert werden. Die Mittel der Balda AG müssen also sinnvoll und vorsichtig investiert werden. Dies erfordert eine Strategie, die Vorstand und Aufsichtsrat im Dialog mit den Aktionären entwickeln müssen. Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG werfen der Elector GmbH vor, „ihre Ziele nicht offenzulegen“. Das ist eine vorsätzliche Falschbehauptung. Die Elector GmbH hat am 29. Januar 2013 eine ausführliche Mitteilung nach § 27a WpHG abgegeben und damit den Anforderungen voll und ganz entsprochen. Aussagen zu weitergehenden strategischen Überlegungen sind vom Gesetzgeber im vorliegenden Fall sogar verboten: Wenn verschiedene Aktionäre im Rahmen einer Hauptversammlung Wahlen mit strategischen Konzepten verknüpfen, kann das als „Acting in Concert“ mit empfindlichen Sanktionen ausgelegt werden. Eine dieser Sanktionen wäre der Verlust des Stimmrechts für ein halbes Jahr. Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG haben die Elector GmbH trotzdem wiederholt aufgefordert, ihre strategischen Überlegungen im Vorfeld der Hauptversammlung offenzulegen. Das bedeutet: Entweder kennen sie das Aktiengesetz nicht – oder sie versuchen, der Elector GmbH eine plumpe Falle zu stellen. Selbst wenn die Elector GmbH heute etwas zu einer zukünftigen Strategie sagen dürfte, wäre sie dazu nicht in der Lage. Da Vorstand und Aufsichtsrat in den vergangenen Monaten jeden Dialog verweigert haben, ist unklar, wie es um die Balda AG bestellt ist. Deshalb ist – wie vor jedem Strategievorschlag - erst einmal eine eingehende Analyse durch den neuen Aufsichtsrat erforderlich. Sollte dieser danach mit dem Vorstand zum Ergebnis kommen, dass Strategieänderungen sinnvoll sind, müssen entsprechende Vorschläge der ordentlichen Hauptversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Dafür schreibt die Satzung der Balda AG eine Dreiviertel-Mehrheit vor. Die Elector GmbH, die 29,94% der Stimmanteile hält, kann deshalb ohne breite Zustimmung der Aktionäre keine Strategieänderungen durchsetzen. Wenn die Aktionäre den Kandidaten-Vorschlägen der Elector GmbH auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli zustimmen, wird die Elector GmbH dafür sorgen, dass Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam Vorschläge für eine tragfähige Unternehmensstrategie erarbeiten und allen Aktionären zur Beschlussfassung vorlegen. |