IM INTERNATIONALMED.KONV. WKN: A0STYJ: Quid novis?

Seite 4 von 4
neuester Beitrag: 11.09.08 11:46
eröffnet am: 27.12.07 11:58 von: ulfer II Anzahl Beiträge: 84
neuester Beitrag: 11.09.08 11:46 von: Hepha Leser gesamt: 30346
davon Heute: 23
bewertet mit 1 Stern

Seite: 1 | 2 | 3 |
 

31.08.08 20:39
1

315 Postings, 7237 Tage GL1800Insolvenzverwalter Michael Jaffe bei IEMB

Insolvenzverwalter Michael Jaffé

Insolvenzverwalter Michael Jaffé

__________________________________________________

Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -

Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00)

Geschäftsnummer: 1502 IN 2682/08
(Bitte immer angeben)
München, 27.8.2008


Beschluß


In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der

IM Internationalmedia AG, Kaulbachstr. 1, 80539 München

gesetzlich vertreten durch
Vorstand Sascha Prestel, Knorrstr. 49, 80807 München

- Schuldnerin -


1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 27.08.2008
um 12:00 Uhr

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 255487-10


2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten
des Verfahrens decken wird;

als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein Eröffnungsgrund vorliegt
welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens
des Schuldners bestehen.

Das Gutachten ist binnen 2 Monaten zu erstellen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge­-
schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach­-
forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts­-
papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

- Einzug von Forderungen d. Schuldners sowie Entgegennahme
eingehender Gelder

- D. vorläufige Verwalter wird ermächtigt, über Konten d.
Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen d.
Schuldners zu eröffnen

- Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23
Abs. 1 Satz 3 InsO.

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de - Suchwort: Internationalmedia

-----------
"We love to entertain you"
GL1800

01.09.08 14:30

1017 Postings, 6747 Tage FactsOlnyEntgegennahme eingehender Gelder

Droht Arbeitsüberlastung?  

06.09.08 17:55
1

185 Postings, 8120 Tage kummelIMF Medienfonds Was ist aus der Erfolgsstory gew

IMF Medienfonds – Was ist aus der Erfolgsstory geworden?

http://www.businessportal24.com:80/de/...Was_Erfolgsstory_323596.html

Medienfonds sind ein risikoreiches Investment. Wem dieses bisher noch nicht klar gewesen ist, dem wird dies unweigerlich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der beiden IMF-Fonds (IMF 2 und IMF 3) vor Augen geführt. Bei dem ersten Medienfonds der DCM-Gruppe, der IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. KG, die ihren Geschäftsbetrieb in die IM International Media AG gegen Gewährung von Aktien eingebracht hat, haben die Inhaber der Aktien bereits 2002 einen Sturz des Aktienkurses von nahezu 100% feststellen müssen. Der Kurs der Aktie dümpelt derzeit bei 0,29 € (Stand
 
Logo des BSZ® e.V.
04.09.2008).

Bei dem IMF 2 war bereits Ende 2006 die Liquidation der Fondsgesellschaft vorgesehen. Dabei sollte die durch den Verkauf der Filmrechtebibliothek geschaffene Liquidität in Höhe von 2,7% des Gesellschaftskapitals anteilig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der Verkauf ist allerdings erst einmal gescheitert. Von der Geschäftsführung wurde darüber informiert, dass die IM International Media AG, mit der ein Kaufpreis in Höhe von 3,9 Mio. US-Dollar ausgehandelt worden war, den Preis derzeit nicht refinanzieren könne. Offenbar ist der Sachverständige, der von der IM International Media AG mit der Bewertung der Filmrechte beauftragt worden ist, zu einem wesentlich niedrigen Bewertungsergebnis als ursprünglich angenommen gelangt. Zu welchem Preis die Filmrechtebibliothek überhaupt noch veräußert werden kann, ist ungewiss. Sicher ist demgegenüber, dass die Anleger des IMF-Medienfonds 2 einen Großteil Ihrer gezahlten Einlage „abschreiben“ können. Selbst nach den im Jahre 2006 vorgenommenen Berechnungen, die sich aller Voraussicht nach nicht mehr halten lassen, wurde – je nach Beitrittszeitpunkt – ein Gesamtverlust nach Steuern in Höhe von ca. 42,6 bis 51,2% des Kommanditanteils inkl. Agio. ermittelt, wobei dieser Schaden den fiktiven entgangenen Gewinn noch nicht einmal mit einbezieht.

Bei dem IMF 3 sind die Ausschüttungen 2006 eingestellt worden, 2005 wurde noch eine verminderte Ausschüttung von 2% gezahlt. Die Gesamtergebnisse liegen unter den Erwartungen der Fondsgesellschaft.

Die die BSZ® e.V. -Interessengemeinschaft IMF betreuenden Anwälte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft bereiten derzeit bereits erste Klagen gegen die Anlageberaterin vor. Nach Ansicht der Anlegeranwälte bestehen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Anlagevertrieb und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Gründungskommanditisten und die Gründungs- und Treuhandkommanditistin. Die rechtlichen Ansätze betreffen alle drei IMF-Fonds. Lassen auch Sie Ihre Ansprüche von den BSZ® e.V.-Anlegeranwälten prüfen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „IMF Medienfonds" anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/..._facileforms/Itemid,165
-----------
"Gier frisst Hirn"

06.09.08 23:50
1

641 Postings, 7071 Tage HAMSI_ILeute !

ich habe mich schon seit Jahren nicht mehr mit IM beschäftigt, weil ich der Meinung bin, dass diese Firma es nicht mehr lange macht...

Sorry für die, die lange investiert waren...
HAMSI  

10.09.08 09:23
1

2028 Postings, 6145 Tage Hepha3,7 Millionen Miese bei 3,4 Millionen Umsatz

Was treiben die eigentlich seit Jahren? Wieso haben die nicht schon lange dicht gemacht und den Rest an die Aktionäre verteilt. Die haben sich die Taschen vollgestopft bis gar nichts mehr übrig blieb. Nun bin ich gespannt, wer die Bibliotheken einsackt.  

10.09.08 10:35

3817 Postings, 7017 Tage SkydustIM Internationalmedia

das Spiel ist bald aus.  

10.09.08 11:04

185 Postings, 8120 Tage kummelnicht schlecht...

eine insolvenzmeldung scheint (mit kurzer verzögerung) auch immer eine Kaufempfehlung zu sein.
80% Kursgewinn seit der Insolvenzmeldung und das bei einen Unternehmen das bei einen Umsatz von 3,4Millionen einen Verlust von 3,7Millionen erwirtschaftet.Nicht schlecht!!

-----------
"Gier frisst Hirn"

10.09.08 15:17

12720 Postings, 8214 Tage Tigerschlechte news

 

IM Internationalmedia AG: R Media Acquisitions, LLC hat Klage gegen Intermedia Film Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und IM Internationalmedia AG eingereicht

IM Internationalmedia AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

München / Los Angeles 10. September 2008 – R Media Acquisitions, LLC hat am
Superior Court des Staates Kalifornien Klage gegen die Intermedia Film
Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und die IM
Internationalmedia AG eingereicht. Die Hauptanklagepunkte lauten auf
Vertragsbruch und Betrug. R Media Acquisitions, LLC beruft sich im
Besonderen auf die Vertragsvereinbarungen zur Übernahme der
Verbindlichkeiten der IM Stopping Power GmbH im September 2007. Der
Streitwert der Klage beläuft sich auf rund  5,5 Mio. Euro.

Kontakt
IM Internationalmedia AG
Investor Relations
Fon: +49 (89) 98 107 100
Fax: +49 (89) 98 107 199
E-Mail: info@internationalmedia.de


10.09.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
--------------------------------------------------

Sprache:      Deutsch
Emittent:     IM Internationalmedia AG
             Kaulbachstrasse 1
             80539 München
             Deutschland
Telefon:      +49 (0)89 98107-100
Fax:          +49 (0)89 98107-199
E-Mail:       info@internationalmedia.de
Internet:     www.internationalmedia.de
ISIN:         DE000A0STYJ1, DE000A0STT18
WKN:          A0STYJ, A0STT1
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
             in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart

Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service  

11.09.08 11:46
1

2028 Postings, 6145 Tage HephaStillschweigen?

Die Firma mit der lange Stillschweigen vereinbart wurde etc. verklagt nun die IM - sehr dubios das Ganze. Erst verheimlichen sie uns, wer genau hinter der Firma steckt, der sie Stopping Power und einen ordentlichen Teil der Bibliothek verscherbelten und nun kommen die daher und wollen noch mehr von IM einsacken.

Anscheinend wurde ja die IM immer betrogen oder von nicht eingehaltenen Abmachungen anderer in den Ruin getrieben - allein wo bleiben die Klagen der IM gegen diese vermeintlichen Vertragsbrecher? Anstatt dessen müssen wir zusehen, wie unser Besitz für uns undurchsichtig verprasst und von anderen eingesackt wird.  

Seite: 1 | 2 | 3 |
 
   Antwort einfügen - nach oben