Hallo @all Mal ne Frage an die Experten hier. In der Firma in der ich arbeite ist seit April 2009 Kurzarbeit. Ende Januar wurde Insolvenz angemeldet.
Meine Frage:
Im Januar hatte ich 6 Kurzarbeitertage, aber durch den Insolvenzantrag Ende Januar haben wir erfahren, das die Insolvenz von Anfang Januar bis Ende März laufen soll. Gibt es im Insolvenzverfahren Kurzarbeit oder sind das dann Freistellungstage durch den Insolvenzverwalter? Im Dezember habe ich für 23,75 Stunden nur 128,75 € bekommen, was nach meiner Rechnung einem Stundensatz von 5,42 € ausmacht- das sind aber nicht mal 30 % von meinem Stundenlohn, zustehen müßten mir aber doch eigentlich 67 % ( Kind auf der Steuerkarte ) . Habe ich einen Denkfehler- nach Reklamation bei der zuständigen Abrechnungsfirma sagten die mir , das wäre Richtig so. Könnt ihr mir das mal erklären ( Kurzarbeit in der Insolvenz bzw Berechnung von Kurzarbeitergeld)
MfG
Schlurp
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