Media Central schließt Vereinbarung mit Creator News
Veröffentlicht: 18. Juni 2021 um 17:01 Uhr ET
TORONTO, 18. Juni, 18. Juni 2021 (GLOBE NEWSWIRE über COMTEX) -- TORONTO, 18. Juni 2021 (GLOBE NEWSWIRE) -- Media Central Corporation Inc. (CSE: FLYY, FSE: 3AT) ("Media Central" oder die "Unternehmen"), eine börsennotierte Holdinggesellschaft für Medienwerte, die an der kanadischen Wertpapierbörse gehandelt wird, gab heute als Update zu ihrer Pressemitteilung vom 4. Februar 2021 bekannt, dass im Rahmen des strategischen Wachstumsplans des Unternehmens 2021 eingegangen wurde eine Vereinbarung mit Creator News Inc. ("Creator News").
Creator News hat eine Softwareplattform (die „Plattform“) entwickelt, um als globaler Aggregator der besten Kunst-, Kultur- und Unterhaltungsinhalte zu fungieren. Die neue digitale Plattform richtet sich an Medienkonsumenten, die sich für Themen wie Kunst, Kultur, Film, Musik, Bücher, Technologie, Immobilien und Essen & Trinken interessieren. Das Unternehmen und Creator News haben eine Vereinbarung (die "Vereinbarung") vom 18. Juni 2021 geschlossen, wonach die Beteiligungen des Unternehmens, einschließlich The Georgia Straight, NOW Magazine, CannCentral.com und eCentralSports.com, ihre Inhalte an die Plattform lizenzieren.
Das Unternehmen hatte zuvor vorgeschlagen, Creator News als hundertprozentige Tochtergesellschaft zusammen mit Creator Stack, Inc. (zusammen mit Creator News, den "Creator Companies") zu entwickeln, die auch digitale Produkte anbieten würden, die die bestehenden Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens ergänzen Angebote. Angesichts der begrenzten Ressourcen des Unternehmens wurde jedoch später festgestellt, dass es für die Aktionäre des Unternehmens vorteilhafter wäre, wenn die Creator Companies von Dritten entwickelt und vollständig finanziert würden, und dass Media Central dann die Nutzung der jeweiligen Plattformen und Inhalte lizenzieren würde . Das Unternehmen hat diesbezüglich Gespräche mit einigen seiner Aktionäre aufgenommen, wonach vereinbart wurde, dass diese Aktionäre die Entwicklungskosten der Creator Companies und ihrer jeweiligen digitalen Plattformen finanzieren, danach (i) würde das Unternehmen Lizenzverträge für die Nutzung solcher Plattformen abschließen; und (ii) dem Unternehmen ohne zusätzliche Gegenleistung eine Beteiligung von 25 % an jedem der Schöpferunternehmen gewährt würde (der "externe Entwicklungsvorschlag"). Das Unternehmen hat einen unabhängigen Sonderausschuss gebildet, um den externen Entwicklungsvorschlag zu prüfen und Empfehlungen zu geben, und der Ausschuss empfahl nach Prüfung die Genehmigung durch den Vorstand.
Die Vereinbarung umfasst eine "Transaktion mit verbundenen Parteien" im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 Protection of Minority Securities Holders in Special Transactions("MI 61-101"). Die Lizenzvereinbarung war von der Bewertungsanforderung von MI 61-101 aufgrund der Ausnahmen in Abschnitt 5.5(b) von MI 61-101 befreit, da die Stammaktien des Unternehmens nicht an einem bestimmten Markt notiert sind, und von den Genehmigungsanforderungen der Minderheitsaktionäre von MI 61-101 aufgrund der in Abschnitt 5.7(1)(a) von MI 61-101 enthaltenen Ausnahmeregelung dahingehend, dass der faire Marktwert der Vereinbarung 25 % der Marktkapitalisierung von Media Central nicht überstieg. Da der Bericht über wesentliche Änderungen, in dem die Vereinbarung offengelegt wird, weniger als 21 Tage vor der Transaktion eingereicht wird, muss gemäß MI 61 ? 101 erläutert werden, warum die kürzere Frist unter den gegebenen Umständen angemessen oder erforderlich war. Aus Sicht von Media Central war es notwendig, die Vereinbarung unverzüglich zu unterzeichnen und daher
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