1. Beschlussfassung über die Fortsetzung des Unternehmens gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 1 i. V . m. Abs. 1 AktG Das Insolvenzgericht hat am 21. November 2006 den Insolvenzplan vom 1. August mit nachträglichen Ergänzungen vom 20. November 2006 erhalten. Der Insolvenzplan fand die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Ein Beschluss des Insolvenzgerichts liegt noch nicht vor. Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dass das Insolvenzverfahren bis zum Ende des Jahres 2006 aufgehoben wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: „Für den Fall der rechtskräftigen Bestätigung eines Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht wird gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen." |