Es ist schon richtig wie Bruckner postet, dass ads Gericht gegen die iNteressen von Eurofins entschieden hat. Nur-hat MWG dagegen Berufung eingelegt. Es ist ihnen auch nichts Anderes übriggeblieben, sonnst hätten sie sich bei den aktuell anhängigen Klagen gegen die HV vom 17.07.07 quasi selbst."verurteilt". Sollte der Richter am OLG die Berufung abweisen, ist dies zwar für die anhängigen Klagen gegen die HV-Beschlüsse vom 17.07.07 nicht bindend, aber de facto dürfte der Fall erledigt sein. In Konsequenz wird Eurofins um einen Sinneswandel nicht herumkommen: Adieu Billigabzocke der Kleinaktionäre. |