Infineon muss Schumacher "auszahlen"

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eröffnet am: 07.09.06 13:30 von: EinsamerSam. Anzahl Beiträge: 2
neuester Beitrag: 07.09.06 13:51 von: MaxGreen Leser gesamt: 3061
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07.09.06 13:30

24466 Postings, 7144 Tage EinsamerSamariterInfineon muss Schumacher "auszahlen"

Infineon muss Schumacher restliche Millionenabfindung zahlen

Der Halbleiterhersteller Infineon muss Ex-Chef Ulrich Schumacher auch die zweite Hälfte seiner vereinbarten Millionenabfindung zahlen. Das Münchner Landgericht verurteilte den Konzern am Donnerstag, die noch ausstehenden 2,625 Millionen Euro plus Zinsen auszubezahlen. Infineon hatte das Geld zurückgehalten, weil gegen den 2004 im Streit ausgeschiedenen Schumacher Vorwürfe wegen Verquickung privater und dienstlicher Interessen laut geworden waren. Der Manager klagte auf Auszahlung und bekam vor Gericht Recht.

Der frühere Vorstandschef war nach internem Streit vor zwei Jahren zurückgetreten und hatte eine Abfindung von insgesamt 5,25 Millionen Euro ausgehandelt. Als Vorwürfe gegen Schumacher im Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre laut wurden, wollte Infineon von dem Vertrag zurücktreten. Die 5. Kammer für Handelssachen sah dies nicht als begründet an.

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek erläuterte in der Urteilsbegründung, auch Privatflüge Schumachers mit einem Firmenjet berechtigten Infineon nicht zum Vertragsrücktritt. Schon vorher habe der Aufsichtsrat gewusst, dass der Manager private und berufliche Termine in der Vergangenheit verquickt habe.

Weitere von Infineon geltend gemachte Pflichtverletzungen Schumachers konnten der Kammer zufolge nicht nachgewiesen werden. Die Klage war im so genannten Urkundenverfahren erhoben worden, bei dem nur Ansprüche und Einwendungen berücksichtigt werden, die durch Urkunden belegt sind. Der Vorwurf, Schumacher habe einen zweiten Dienstwagen für sich und seine Frau bestellt, konnte so laut Krenek nicht belegt werden. Auch beim Vertragsangebot an die Nichte eines Geschäftspartners für einen Führungsjob in New York könne nicht mit ausreichender Sicherheit von einer rein privaten Motivation ausgegangen werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Infineon bleibt ein Nachverfahren vorbehalten, bei dem auch Zeugen oder Sachverständige gehört werden können.


Quelle: (N24.de, AP)

Euer

   Einsamer Samariter

 

07.09.06 13:51

8298 Postings, 8322 Tage MaxGreenIch dachte Schumacher arbeitet bei Ferrari :))

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