ja eben - die Wasserstandsmeldungen sind nach paar Minuten eh Makulatur und dann kann man diese Posts im nachhinein nur schnell überscrollen. Mal gucken was seitens EUGS kommt....
Ich schrieb ja schonmal: Wenn die 1:1 Ausgabe für Inc-Aktionäre wirklich kommt, dann freu ich mich auch über einen steigenden AG-Kurs!
(http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1310326#1310326) BeitragPosting 1327/1978, Verfasst am: 16.10.2012, 15:56 Titel: Antworten mit Zitat Ab 1. November 2012 gilt die EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO).
Verbotsregelungen für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel (Artikel 12 ff. EU-LeerverkaufsVO), Transparenzregelungen für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien, öffentlichen Schuldtiteln und gegebenenfalls CDS (Artikel 5 ff. EU-LeerverkaufsVO).
Die Vorschriften der EU-LeerverkaufsVO gelten auch außerhalb der EU und für natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten. Dabei spielt der Ort des jeweiligen Geschäftsabschlusses ebenso wenig eine Rolle wie die Nationalität der Beteiligten oder ihr Sitz.