Wer also Thyssen Krupp günstig übernehmen will sollte sich beeilen und diese Sache vor 19.Jan. in Angriff nehmen. Die nächsten Tage werden also spannend, mal sehen ob sich ein Angreifer aus der Deckung wagt, mich würde es zu diesen "Spottpriesen" nicht wundern. Wir werden es sehen. Und genau deswegen den CM3066 nicht vergessen.
News - 04.12.06 10:41 Thyssen-Krupp schützt sich vor Übernahmen
Der Industriekonzern Thyssen-Krupp fürchtet offenbar, im Zuge der Konsolidierung in der Stahlindustrie selbst Ziel einer feindlichen Übernahme zu werden. Um besser gegen einen möglichen Angriff geschützt zu sein, soll die Hauptversammlung am 19. Januar 2007 eine Satzungsänderung beschließen.
ESSEN. Die Änderung soll dem Großaktionär Alfried-Krupp-von-Bohlen-und-Halbach-Stiftung ein Entsendungsrecht für den Aufsichtsrat sichern würde. Dies teilte Konzernchef Ekkehard Schulz auf der Bilanzpressekonferenz mit.
Entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital soll die Stiftung bis zu drei Aufsichtsräte stellen. Insgesamt gehören dem Kontrollgremium 20 Personen an. Gemeinsam mit den zehn Arbeitnehmervertretern hätte die Stiftung eine komfortable Mehrheit im Aufsichtsrat, selbst für den Fall, dass ein Angreifer die Aktienmehrheit über die Börse erwirbt. "Das ist ein klares Übernahmehindernis", sagt ein Aktienrechtsexperte.
Die Börse reagierte prompt. Der Aktienkurs gab um 1,7 Prozent nach. Schulz hatte die Satzungsänderung damit begründet, Thyssen-Krupp dürfe es nicht gehen wie einem Konkurrenten, der kürzlich übernommen wurde, weil er keinen Großaktionär hatte, der ihn im Abwehrkampf geschützt habe. Namen nannte er nicht, aber Ende Juni hatte der weltgrößte Stahlproduzent Mittal Steel für 26 Mrd. Euro die europäische Nummer eins Arcelor geschluckt und damit eine neue Übernahmewelle in der Branche ausgelöst. Derzeit liefern sich Tata Steel und CSN ein Bietergefecht um Corus.
Auch Thyssen-Krupp, das im Geschäftsjahr 2005/06 mit 1,8 Mrd. Euro ein neues Rekordergebnis in seinen Sparten Stahl und Edelstahl eingefahren hat, muss sich vorsehen: Gerüchte, finanziell starke Konkurrenten wie die russischen Stahlriesen Evraz und Severstal wollten sich den Konzern einverleiben, halten sich hartnäckig. Auch Finanzinvestoren könnten einen Angriff starten, heißt es in Bankkreisen. Lukrativ wäre eine Übernahme und Filetierung des diversifizierten Konzerns. JP Morgan schätzt, dass die Summe der Einzelteile mit knapp 30 Mrd. Euro doppelt so viel wert ist wie die aktuelle Börsenkapitalisierung.
Wie Konzernchef Schulz weiter sagte, hat die Stiftung dem Vorstand signalisiert, dass sie beabsichtige, ihren Anteilsbesitz von 23,71 Prozent auf über 25 Prozent aufzustocken. Bei diesem Anteil würde sie nach einer Satzungsänderung über drei Sitze im Aufsichtsrat verfügen. Allerdings sollen die Aktionäre im Januar auch eine Kapitalerhöhung um bis zu 500 Mill. Euro beschließen. Aber bei voller Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals würde die Stiftung mit einem Anteilsbesitz von dann 18,7 Prozent immer noch zwei Aufsichtsräte stellen, bestätigen Insider.
Unter Corporate-Governance-Experten sind die Schutzmaßnahmen umstritten. Joachim Schwalbach, Wirtschaftsprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin, begrüßt, dass "Thyssen-Krupp Vorkehrungen trifft, um nicht zum Freiwild für Investoren zu werden, die nur an einem schnellen Gewinn interessiert sind". Allerdings solle die Stiftung nicht auch noch den Aufsichtsratsvorsitzenden stellen.
Das Kontrollgremium von Thyssen-Krupp führt derzeit der frühere Konzernchef Gerhard Cromme. Als Vorsitzender der Regierungskommission Corporate Governance wacht er zugleich über die Einhaltung der Richtlinien für eine gute Unternehmensführung in Deutschland. Zudem gilt er als enger Vertrauter von Berthold Beitz, dem 93-jährigen Vorsitzenden der Krupp-Stiftung.
"Es wundert mich, dass Cromme da mitspielt", sagte ein renommierter Corporate-Governance-Experte, der namentlich nicht genannt werden will, dem Handelsblatt. Nur wenn die Stiftung den übrigen Aktionären das Privileg Entsendungsrecht bezahle, sei das in Ordnung. Denn schließlich gäben die Anteilseigner einen Teil ihrer Kontrollmöglichkeiten ab.
Quelle: Handelsblatt.com
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