PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Stefan Raab gewinnt Schmerzensgeldklage
Gute Nachricht für Stefan Raab: Ein Gericht hat die Klage des Schauspielers Burkhard Gaffron abgewiesen, der sich durch einen Beitrag in Raabs TV-Show in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah.
DPA TV-Moderator Raab Köln - Der Münchner Theater- und Filmschauspieler Burkhard Gaffron hatte Raab auf eine Schmerzensgeldzahlung von 2500 Euro verklagt. Doch das Kölner Amtsgericht gab am Mittwoch dem "TV-Total"-Moderator Recht. Schmerzensgeld könne nur bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen gewährt werden, hieß es in der Begründung. Gaffron war in einem Videobeitrag der TV-Sendung zu sehen, wie er entnervt auf die Frage einer Raab-Mitarbeiterin reagierte. Die Reporterin hatte ihn gefragt: "Wie hätten Sie es denn gern?" Gaffron, der augenscheinlich mit einem Umzug beschäftigt war, antwortete darauf wenig charmant: "Ich hätte gern, dass Sie mich in Ruhe lassen."
Der Schauspieler war der Meinung, dass er in dem Beitrag in einer für ihn "unvorteilhaften Art und Weise" zu sehen sei. Er wolle nicht, dass eine Szene in der er nicht gut wirke, in einer allabendlich laufenden Sendung ausgestrahlt werde, hatte er seine Klage begründet. Das könne Auswirkungen auf seine beruflichen Angebote haben.
Raabs Firma Brainpool, die die Sendung "TV Total" produziert, war in der Vergangenheit bereits mehrmals wegen der angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in den Schlagzeilen. Erst vor zwei Wochen wurde ein Urteil rechtskräftig, wonach Raab 5000 Euro an einen Privatmann zahlen muss. Der Moderator hatte in seiner TV-Sendung eine Filmsequenz aus einer RTL-Familienshow gezeigt, in der der Mann sagte: "Ich bin der Thorsten, und wir schütteln euch kräftig durch." Immer wieder wurde der Spruch eingespielt, dann folgten Kurzbeiträge von Prominenten, die "schwul" oder "schwule Sau" sagten.
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