Natürlich können gefoppte Anleger klagen. Aber auch bei EY wirds schwierig, denen Mittäterschaft nachzuweisen. Es sei denn, es tauchen verräterische EMails etc auf, oder ein EY Azubi wird Kronzeuge. Den Steuerzahler wegen dem Bafin Kaffekränzchen zur Kasse zu bitten, halt ich bei Rot Grün für ausgeschlossen. Man könnte seinen Wählern nicht verklickern, dass Steuern für Kapitalisten abgedrückt werden... |