Die Aktie wurde delistet, was die dauerhafte Entfernung vom Handel bedeutet und nicht wie nur ausgesetzt wie man es hier darstellt. Das Delisting wurde rechtzeitig angekündigt (Frankfurt 6 Monate vor Aussetzung), sodass der Aktionär noch handeln kann. Die Ankündigung hat aufgrund der mehr oder weniger unfreiwilligien Delisting seitens der Börse zu erfolgen. Eine gesetzliche Informationspflicht seitens des Unternehmens besteht nicht. Auch muss kein Abfindungsangebot erfolgen, da da es sich eben um ein Delisting handelt und das Abfindungsangebot nur dann zu erfolgen hat, wenn der Handel seitens des Unternehmens eingeleitet wird. So hatte man als Aktionär 6 Monate Zeit zu verkaufen. In dieser Phase findet sehr oft der berüchtigte Dead Cat bounce statt und ist im generellen eine Phase des Zockens bis halt nichts mehr geht oder eben auch das Unternehmen manchmal auch erfängt. Ab dem Zeitpunkt des Delisting ist es zu spät. Sorry aber so sind die Regeln. Deshalb ist hier auch nichts zu beklagen wie viele meinen. |