Commerzbank AG: Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage und koordiniertes Veräußerungsgeschäft im Rahmen der Auszahlung der variablen Vergütung in Aktien 27.06.12 | 19:32 Uhr | 34 mal gelesen Commerzbank AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Transaktion eigene Aktien 27.06.2012 19:30 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BEZIEHUNGSWEISE INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT. Commerzbank AG: Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage und koordiniertes Veräußerungsgeschäft im Rahmen der Auszahlung der variablen Vergütung in Aktien Die Commerzbank 1wird wie im Januar 2012 angekündigt 213,8 Millionen Euro der individuellen variablen Vergütungsansprüche ihrer außertariflichen Mitarbeiter für das Jahr 2011 in Aktien der Commerzbank 1AG erfüllen. Der Vorstand der Commerzbank 1hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute die Durchführung der Sachkapitalerhöhung beschlossen. Demnach soll das Grundkapital der Commerzbank 1von 5.594.109.009 Euro um rund 176,5 Millionen Euro beziehungsweise um rund 3,2 % auf rund 5,77 Milliarden Euro durch Ausgabe von rund 176,5 Millionen neuen Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre aus Genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage erhöht werden. Als Sacheinlage werden Forderungen von Mitarbeitern des Commerzbank-Konzerns aus der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2011 im Gesamtnennwert von 213,8 Millionen Euro eingebracht. Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden Aktien wird der Vorstand der Commerzbank 1mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 28. Juni 2012 festlegen. Die Maßnahme stärkt das harte Kernkapital der Bank mit Blick auf die strengeren regulatorischen Anforderungen von Basel 3. In diesem Zusammenhang werden die Commerzbank 1AG und die Deutsche Bank AG als Joint Bookrunner im Rahmen eines koordinierten Veräußerungsgeschäftes rund 128,3 Millionen der neu begebenen Aktien an institutionelle Investoren verkaufen. Die Emissionserlöse fließen denjenigen Mitarbeitern des Commerzbank-Konzerns zu, die ihre Aktien für die Platzierung zur Verfügung gestellt haben. Die Commerzbank 1und die Deutsche Bank 1beginnen bereits heute, 27. Juni 2012, mit der Ansprache relevanter Investoren. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird für den 29. Juni 2012 angestrebt. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich ab dem 2. Juli 2012 in den Börsenhandel einbezogen werden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) beabsichtigt, seine Beteiligungsquote an der Commerzbank 1(25% plus eine Aktie) nach der Transaktion aufrecht zu erhalten. Dazu soll ein Teil der Stillen Einlage aus dem in der Hauptversammlung 2011 geschaffenen bedingten Kapital in Aktien gewandelt werden. WICHTIGER HINWEIS Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Commerzbank 1Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Eine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan findet nicht statt. Diese Mitteilung sowie die sonstigen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit der Transaktion wurden nicht von einer autorisierten Person (authorized person) im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000 erstellt. Die entsprechenden Dokumente und/oder Materialien wurden auch nicht von einer solchen autorisierten Person gebilligt. Entsprechend dürfen diese Dokumente und/oder Materialien nicht an das allgemeine Publikum im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. 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