Hier mal ein etwas älterer bericht zu den Schulden von Arcandor
Die Gläubiger von Arcandor gehen leer aus
Die Pleite des Handelsriesen wird für Aktionäre, Banken, Lieferanten und Vermieter zum Milliardengrab.
Von Erich Reimann
Essen. Die Pleite des Arcandor-Konzerns wird für die Gläubiger des Unternehmens zum Milliardengrab. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg sagte gestern auf der ersten Gläubigerversammlung des Handelsriesen in der Essener Gruga-Halle, von den angemeldeten Forderungen von 19 Milliarden Euro werde nur ein Bruchteil bezahlt werden können. Das trifft Banken, Lieferanten und Vermieter – aber auch Tausende von Beschäftigten, denen der Konzern noch Geld schuldet. In der 7000 Zuschauer fassenden Halle verloren sich nur 63 Gläubigervertreter. Wo sonst Schlagerstars Stimmung machen, herrschte die Atmosphäre einer Beerdigung. Tatsächlich beschloss die Versammlung die Abwicklung der Konzernholding. Vor allem ihre Gläubiger werden Görg zufolge kaum etwas von ihrem Geld wiedersehen, wenn, dann „im unteren Promille-Bereich“. Das heißt: Für jeden Euro, den Arcandor schuldig ist, werden die Gläubiger weniger als einen Cent zurückerhalten. Was in der Holding noch an Werten vorhanden sei, gehört laut Görg Dritten. Alles andere sei nichts mehr wert, urteilte er. Einer der größten Gläubiger ist das Finanzamt. Nur wenig besser sieht es für die Gläubiger von Karstadt oder Quelle aus. Sie können auf eine Quote von einem Cent je Euro hoffen. Es seien aber auch noch nennenswerte Veränderungen möglich, hieß es. Die Forderungen gegen Karstadt belaufen sich auf 2,6 Milliarden Euro, gegen Quelle auf 1,7 Milliarden Euro. Gut 50000 Gläubiger haben Ansprüche angemeldet. Gesamte angemeldete Forderungen 19 Milliarden der Insolvenzanwalt hat ja damals schon gesagt das es kein Geld für Aktionäre geben wird. Bei so hohen Verbindlichkeiten ist das ja kein Wunder.
Hier nochmal eine Definition zum Grundkapital
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, dessen Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Besitzer der Aktien, die Aktionäre, sind demnach am Grundkapital beteiligt und haften im Falle einer Insolvenz nur in Höhe ihrer Einlage. In Deutschland ist das Aktiengesetz Rechtsgrundlage für die Behandlung
Mit dem Grundkapital haftet ein Unternehmen (wie mit allen anderen Vermögenswerten auch) gegenüber Gläubigern wie Banken oder Lieferanten. Das Aktiengesetz enthält daher zahlreiche Bestimmungen, die die Mindesthöhe des Grundkapitals sichern sollen. Die geleisteten Einlagen dürfen nicht an die Aktionäre zurückgezahlt werden. (Ausnahme: Die Gesellschaft wird aufgelöst und das Grundkapital ist nicht zur Erfüllung von Gläubigeransprüchen erforderlich.)
Das bedeutet bei einer Auflösung ist eine Auszahlung möglich aber nur wenn alle Gläubigeransprüche beglichen werden das hat der Insolvenz Anwalt ja schon ausgeschlossen es ist einfach nicht genug Geld da, auch wenn hier gewisse Leute immer etwas anderes behaupten, auch eine Restschuldbefreiung bei einer AG ist nicht möglich. Das ist gesetzlich ausgeschlossen kann jeder nachlesen.
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