Also ich Äußere mich ein letztes Mal dazu. Da ich immer wieder per Bordmail dazu angeschrieben werde. Leute die auf Billige Polemik und auf Unwissenheit anderer User hier wie zwei drei Herren setzten ist unterste Schublade, bzw. fehlt diesen Leuten wohl ebenfalls Fachwissen. Am 1. März dieses Jahres ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Hier sollte Sanierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen verbessert werden. Hier steht geschrieben: Instrument des Insolvenzplans
Auszug Zitat: Das ESUG setzt etliche Reformansätze um. So gelten die Vorschriften über den Insolvenzplan nun mit bestimmten Maßgaben auch bei Masseunzulänglichkeit. Es sind nun im Insolvenzplan alle gesellschaftsrechtlich zulässigen Regelungen, auch Eingriffe in die Rechte der Gesellschafter, möglich. Dazu gehört etwa, dass Schulden in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte umgewandelt werden können Ich denke das Alle Fragen hier mit ausreichend geklärt sind. Die Kanzlei wird wohl die Neuregelungen kennen. Also es ist sch....egal ob 1EUR oder 1.000.000EUR oder Massunzulänglichkeit festgestellt wird. Quelle: http://www.muenchen.ihk.de/de/WirUeberUns/...anierungschancen-erhoeht |