Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz

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eröffnet am: 20.06.02 14:53 von: mothy Anzahl Beiträge: 10
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20.06.02 14:53

1594 Postings, 8834 Tage mothyRau unterschreibt Zuwanderungsgesetz

ftd.de, Do, 20.6.2002, 12:38, aktualisiert: Do, 20.6.2002, 14:38  
Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz

Bundespräsident Johannes Rau hat das umstrittene Zuwanderungsgesetz unterzeichnet. Das Land Hessen hat gegen das Gesetz bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

 

Rau sagte zu seiner Entscheidung, dass er nur dann die Unterschrift hätte verweigern können, wenn er zu der sicheren Überzeugung gekommen wäre, dass zweifelsfrei ein Verfassungsverstoß vorliege. Zu diesem Ergebnis sei er nach Abwägung aller Gesichtspunkte nicht gekommen. Doch nannte er eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgesetz "wünschenswert". Rau hatte das Zuwanderungsgesetz unmittelbar nach der Bundesratsentscheidung zur Prüfung vorgelegt bekommen. Das Staatsoberhaupt hatte sich in den vergangenen Monaten mit Rechtsexperten beraten, aber den als Bundesratspräsident amtierenden Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), Brandenburgs Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) und Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zu Gesprächen über die Bundesratssitzung eingeladen. In der Geschichte der Bundesrepublik haben Bundespräsidenten insgesamt fünf Mal ihre Unterschrift unter ein Gesetz verweigert.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat war es am 22. März diesen Jahres zu Tumulten gekommen. Wowereit (SPD) hatte das Ja von Ministerpräsident Stolpe als Zustimmung gewertet, obwohl zuvor zwei Landesminister gegensätzlich votiert hatten. Rau kritisierte die Begleitumstände: "Die Bilder aus der Bundesratssitzung waren nicht gerade appetitanregend für Leute, die Demokratieförderung wollen." Das Gesetz, das am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, will die Zuwanderung neu regeln und steuern. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte sich am Mittwoch zuversichtlich gezeigt, dass Rau mit der Unterzeichnung den Weg für das Gesetz freimacht.



Union will unmittelbar Bundesverfassungsgericht anrufen


Die CDU/FDP-Landesregierung kündigte am Donnerstag bereits eine Klage gegen das Zuwanderungsgesetz an. "Das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen, deshalb ist eine Klage nunmehr unausweichlich", sagte Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Zuvor hatte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) eine abstrakte Normenkontrollklage der Union vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls Rau das Gesetz unterschreiben sollte. Ein oder mehrere unionsregierte Länder würden nach Karlsruhe ziehen, sobald das Zuwanderungsgesetz im Bundesgesetzblatt stehe, sagte Bosbach in Berlin. Dies werde wenige Tage nach einer Unterschrift Raus der Fall sein. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass eine Entscheidung des Gerichts noch vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Januar 2003 vorliegen werde.


Zu einem Eilantrag der Union gegen das Zuwanderungsgesetz äußerte sich Bosbach zurückhaltend: "Das muss man sehr sorgfältig prüfen." Die Abweisung eines Eilantrages von unionsgeführten Ländern gegen die so genannte Homo-Ehe durch die Karlsruher Richter habe gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht hier sehr hohe Maßstäbe anlege.


Bosbach sagte, eine unionsgeführte Bundesregierung werde das rot-grüne Zuwanderungsgesetz auf jeden Fall kippen: "Wir werden deutlich machen, dass wir das Zuwanderungsgesetz nicht in Kraft treten oder wieder aussetzen werden." Die Zuwanderung werde von der Union auch im Bundestagswahlkampf angesprochen: "Das wird ein wichtiges, aber kein zentrales Wahlkampfthema sein."



© 2002 Financial Times Deutschland , © Illustration:  AP  

18.12.02 10:10

13475 Postings, 9057 Tage SchwarzerLordWas ist das jetzt für ein Gefühl für Rau? o. T.

18.12.02 11:32

95441 Postings, 8507 Tage Happy EndÄhem, SL, Objektivität ist nicht Deine Stärke

...oder?

;-)))


Rau sagte zu seiner Entscheidung, dass er nur dann die Unterschrift hätte verweigern können, wenn er zu der sicheren Überzeugung gekommen wäre, dass zweifelsfrei ein Verfassungsverstoß vorliege. Zu diesem Ergebnis sei er nach Abwägung aller Gesichtspunkte nicht gekommen. Doch nannte er eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgesetz "wünschenswert".

siehe auch spiegel.de von heute:

Bundespräsident Johannes Rau, der nach seiner Unterschrift unter das Zuwanderungsgesetz den Gang nach Karlsruhe befürwortet hatte, begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts. Damit sei Klarheit über das Abstimmungsverfahren der Länder im Bundesrat geschaffen worden, meinte der Bundespräsident. "Mit dieser Entscheidung besteht nun Rechtssicherheit über die Auslegung und Handhabung der entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes", hieß es in einer unmittelbar nach der Urteilsverkündung veröffentlichen Stellungnahme.

Rau hatte eine verfassungsgerichtliche Klärung ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet, da nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes allein das Bundesverfassungsgericht die erforderliche Rechtssicherheit für den Bundesrat und die Länder schaffen könne. Der Bundespräsident sehe seine Entscheidung, das Gesetz auszufertigen, durch den Beschluss des Gerichts bestätigt, heißt es weiter. Das uneinheitliche Abstimmungsergebnis innerhalb des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche, dass es begründete Argumente für unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe, meinte der Bundespräsident. Rau forderte die Parteien auf, nun baldmöglichst neue Gespräche über eine zeitgemäße Regelung für Integration und Zuwanderung aufzunehmen.  

18.12.02 11:39

2728 Postings, 7896 Tage anarch.Hallo HAPPY END :O)

Biste auch wieder da?

Wieder mal schlecht gelaufen für Rot/Rot/Grün was?

 

18.12.02 11:47

242 Postings, 8480 Tage webeagleBundespräsident hin oder her

Rau ist und bleibt ein roter Socke  

18.12.02 12:03

13475 Postings, 9057 Tage SchwarzerLord???

Ich habe überhaupt nichts bewertet, HE. Ich habe nur mal nachgefragt, wie der Bundespräsident sich jetzt fühlt.  

18.12.02 12:25

95441 Postings, 8507 Tage Happy End@SL: Jetzt sei doch wenigstens ehrlich

Wenn Du jetzt noch behaupten willst, mit dieser Art von Frage keine Bewertung vornehmen zu wollen....  

:-(

...aber im Endeffekt würde das dann beweisen, dass Du wirklich im Text nicht in die Tiefe gehst - denn wie oben schon dargelegt, hatte Rau ausdrücklich daraufhin hingewiesen, dass eine Überprüfung der Rechtsfrage durch das BVerfG zur Erwirkung der Rechtssicherheit wünschenswert wäre. Nichts weiter ist nun geschehen - was sollte da also eine objektiv gemeinte Frage, wie sich der Bundespräsidenten nun fühlt???
 

18.12.02 12:27

505 Postings, 8759 Tage TK-ONEIch hab grad für einen Hausbewohner

ein Paket angenommen und...

unterschreiben

ohne hinzuschauen...so a bissle bin ich mit Rau seelenverwand.

TK  

18.12.02 13:26

10041 Postings, 7979 Tage BeMitja

Münti: 8 Jahre Hauptschule

Johannes Rau:

1931
16. Januar: Johannes Rau wird in Wuppertal-Barmen als drittes von insgesamt fünf Kindern des Evangelisten und Predigers Ewald Rau und der Hausfrau Helene Rau geboren.
Bereits als Gymnasiast engagiert sich Rau in der Bekennenden Kirche und in Bibelkreisen.

1948
Rau bricht seine Schulzeit ab und verläßt das Gymnasium.

1949-1951
Lehre als Verlagsbuchhändler in Wuppertal und Besuch der Buchhändlerschule in Köln. Parallel dazu engagiert sich Rau bereits politisch und wird journalistisch tätig. So arbeitet er ab 1949 als freier Mitarbeiter für die in Wuppertal erscheinende Westdeutsche Rundschau. Seine Beiträge befassen sich vor allem mit kirchlichen und kulturellen Themen.

1952-1954
Zunächst Verlagsbuchhändler in seinem Lehrbetrieb in Wuppertal, ab 1953 Lektor und Vertreter im Luther-Verlag und beim Eckart-Verlag in Witten.

1952
2. Dezember: Aus Protest gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik tritt Rau in die von Gustav Heinemann am 29./30. November mitgegründete "Gesamtdeutsche Volkspartei" (GVP) ein. Er wird zum Kreis- und Ortsvorsitzenden von Wuppertal bestimmt.
http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/RauJohannes/




 

18.12.02 13:30

13475 Postings, 9057 Tage SchwarzerLord@Happy End

Ich war mir nur unsicher und wollte nochmal nachfragen, um eine eindeutige Antwort zu bekommen. Aber am besten klären wir das vor Gericht, ob meine Frage zulässig war. Denn ich habe ja wie Wowereit bei Schönbohm so ich bei Rau diese Rede total aus den Augen verloren und gedacht, daß er war ganz anderes gemeint hat.
Du verstehst?  

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