Manager / Vorstandsmitglieder der alten ! Steinhoff und viele Jahre zurückliegend , sollen bitte schön,neue Interessenten,frische Aktionäre der Steinhoff International nicht verunsichern und zum " Notverkauf " verleiten. Kurz-bis mittelfristig beeinflußt diese Strafklage überhaupt nicht das Vorhaben zur Restrukturierung,der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten,oder gar das operative Geschäft. Für ein moralisches Ansehen,könnte es eher förderlich sein,wenn Ermittlungen von Verfehlungen auch zu einem Ergebnis führen.Bestrafung und Sühne den Tätern .Das alles wird Jahre in Anspruch nehmen.
Aber auch keine großen Mittelzuflüsse sind erwartbar.Wenn überhaupt,dann wird in einem Zivilprozeß ,der erstmal nach dem Strafprozeß geführt und gewonnen werden muß,eine Schadenersatzzahlung an Steinhoff bzw.den Klägern geleistet werden.Man darf annehmen,das bis dahin nicht viel zu holen sein wird. Auswirkungen sollte doch eher der Aufstieg Steinhoffs in ein Qualitätssegment der Börse,dem S-Dax haben.Aber nicht ein Strafverfahren ,was so erwartbar war,ja ersehnt worden,nach jahrelangen Ermittlungen und den uralten Berichten hierzu. |