Folterdrohung gegen Metzler-Mörder

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 18.11.04 13:38
eröffnet am: 18.11.04 08:45 von: nemtho Anzahl Beiträge: 18
neuester Beitrag: 18.11.04 13:38 von: HausmeisterK. Leser gesamt: 2851
davon Heute: 2
bewertet mit 0 Sternen

18.11.04 08:45

2646 Postings, 7260 Tage nemthoFolterdrohung gegen Metzler-Mörder

Prozess um Folterdrohung gegen Metzler-Mörder beginnt

Frankfurt/Main - Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt heute der Prozess um die Folterdrohung der Polizei gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler. Angeklagt sind der Frankfurter Ex-Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und ein Kripo-Beamter. Daschner soll diesen im Oktober 2002 angewiesen haben, dem Verdächtigen Magnus Gäfgen mit großen Schmerzen zu drohen. Er wollte so Jakobs Versteck erfahren. Der Elfjährige war aber bereits tot. Die Polizisten müssen sich wegen schwerer Nötigung verantworten.

==================================================
Trauriges Kapitel deutscher Justiz. In Zukunft werden wohl aufgrund dieser peinlichen Debatte eher Verbrechen bis zum Ende geduldet als durch Inititiative verhindert. Besonders peinlich ist wohl, daß die Beamten hier aufgrund sich anschließender Disziplinarverfahren auch noch finanzielle Konsequenzen erwarten dürfen.  

18.11.04 08:56

14308 Postings, 7845 Tage WALDYBöse Böse Bullensch...




Gerichtsurteil:
                      Polizeikessel war
                           unrechtmäßig

                  Das Oberverwaltungsgericht Münster (zuständig u.a. für
                  Dortmund) hat am 2.3.01 geurteilt: Der Polizeikessel vom 21.
                  Oktober war unrechtmäßig. Außerdem wird es der Polizei für
                  die Zukunft ausdrücklich untersagt, Versammlungen ohne
                  Auflösung (dies muß gut hörbar und mehrmals geschehen)
                  einzukesseln. Dies gelte auch, wenn aus der Versammlung
                  heraus Straftaten begangen wurden. Den betroffenen
                  DemonstrantInnen steht sehr wahrscheinlich
                  Schmerzensgeld zu. Ähnliche, wenn auch eher als
                  symbolisch zu wertende, Regelungen gab es bereits in
                  vergleichbaren frühreren Fällen.

                  Nach dem "Hamburger Kessel" von 1986 hatte das
                  Landgericht Hamburg die Polizeiführer wegen Freiheits-
                  beraubung zu Geldstrafen verurteilt. 861 Demonstranten
                  erhielten 200 DM Schmerzensgeld.

                  Hintergrund

                  Am 21. Oktober waren in Dortmund 310 überwiegend junge
                  Leute bei den von oben einberufenen Demonstrationen
                  gegen rechts von Polizei-Kordons umzingelt und über
                  mehrere Stunden festgehalten worden. Angeblicher Grund
                  für die Spezialbehandlung mit anschließender erkennungs-
                  dienstlicher Abnahme von Fingerabdrücken und
                  "Verbrecherfotos" war, daß in der City die Konfontation mit
                  Neo-Nazis verhindert werden sollte.

                  Am 16. Dezember wiederholte sich eine solche Einkesselung
                  in einer ähnlichen Situation. Diesmal wurden 595 Menschen
                  eingekesselt und erst Stunden später ins Präsidium
                  transportiert. Unter ihnen: 210 Jugendliche unter 18 Jahren;
                  der letzte durfte um 0.30 Uhr heim. 33 Beamte - auch das ist
                  akribisch protokolliert - betreuten rund 180 fassungslose
                  Eltern; früh um 1.15 Uhr endete der Einsatz.

                  Die Kessel von Dortmund brachten die Polizei ins Schwitzen.
                  Weniger die drei Dienstaufsichtsbeschwerden und zwei
                  Strafanzeigen gegen den Polizeipräsidenten und
                  verantwortliche Einsatzleiter - 905 Ermittlungsverfahren
                  waren zu bearbeiten.

                  Bemerkenswert ist am jetzt ergangenen Urteil, daß vom
                  Oberverwaltungsgericht erstmalig der Ermessensspielraum
                  für zukünftige Aktionen ausdrücklich eingeschränkt wurde.
                  Kritische Beobachter zogen daraus den Schluß, dass von
                  Seiten der Richter befürchtet wurde, die Polizei werde sich
                  ohne solch eindeutige Passagen im Urteilstext in Zukunft
                  weiterhin rechtswidrig verhalten.

                  Das aktuelle Urteil ist zudem in Hinblick auf die bevor-
                  stehenden CASTOR-Blockaden interessant. Auch bei den
                  Schienenaktionstagen in Ahaus 1997 wurden
                  DemonstrantInnen eingekesselt.

                   

                  Harry Weber
http://netzwerk-regenbogen.de/polizeikessel040301.html
___________________________________




Aber wehe es geht um das eigne Gut & Leben!!!!


 MfG
    Waldy

Ps.
   ......schön das die ,die sich -immer- gegen das RECHT stellen
              am lautesten danach schreien.



 

18.11.04 08:59

1320 Postings, 7127 Tage HausmeisterKrausearmes Deutschland

man kann nur noch den Kopf schütteln ! Hätte sich bei der Verhandlung heraus gestellt dass der Mann unschuldig und fälschlicher Weise auf der Ankalgebank gesessen hätte, dann wäre so ein Folgeprozess nachvollziehbar gewesen, aber so - Wahnsinn -  

18.11.04 09:02

2646 Postings, 7260 Tage nemthoHätte der Prozess auch stattgefunden

wenn damit das Leben des Jungen gerettet worden wäre? Das wage ich hier ernsthaft zu bezweifeln?  

18.11.04 09:24
1

21880 Postings, 8083 Tage utscheckMit Sicherheit...

...nur dann natürlich unter lautstarken Protesten der Öffentlichkeit und die Bild bräuchte sich nicht jeden Tag etwas ausdenken, da es genug Stoff gäbe.

Ob die Sache dem Jungen das Leben rettet oder nicht ist jedoch völlig nebensächlich.

...wie so oft im Leben ist das eine Zwickmühle! Was würde es für einen Aufschrei geben, wenn das Schwein unschuldig wäre. Ich seh es in großen roten Lettern vor mir.

Wie rechtfertigt man die Folterung einen Verdächtigen, von dem man zu 50%, 60%, 70%, 80%, 90% oder 99% sicher ist, dass er der Täter ist? Ab welchem %-Satz darf man wie hart schlagen?
Wenn ich ihn überführt habe, also 100% sicher bin, wie weit darf ich gehen? Faustschläge, Drogen, Eltschocks oder auch beliebt die brennende Zigarette? Hmm... zugegeben sehr sehr schwer zu entscheiden, gerade wenn es auf der anderen Seite um das Leben eines Kindes geht. Man stelle sich vor, die hätten es nicht gemacht, der kleine Wurm wäre dann 3 Monate später in einem Erdloch verhungert aufgefunden worden!
Ich glaube kaum, dass ich noch gut schlafen könnte, auch wenn ich mir 1000x sage: Ich hab mich doch an die Vorschriften gehalten!

Leider ist das ein sehr heikles Thema, dass in diesem Prozeß nicht geklärt werden kann. Die negativen Auswüchse wird man später sehen. Bin sehr gespannt, wer und ob sich noch zu der Mitwisserschaft bekennt.

utscheck  

18.11.04 11:19

4561 Postings, 7902 Tage lutzhutzlefutzAber allein die Androhung von Gewalt

sollte jedem Bekloppten klar machen, daß die alles aus einem rauskriegen. Gibt´s eigentlich nicht so Wahrheitsseren? Na ja, und wenn´s garnicht mehr anders geht, dann bleibt eben nur noch die gute, alte Steckdose oder Zigarre.  

18.11.04 11:55
2

657 Postings, 7129 Tage 96ergehts eigentlich noch? sind wir im mittelalter wo

es egal war, ob man schuldig war oder nicht?

Man sollte sich mal vor Augen halten, dass die Polizei auch im o.g. Fall mehrere Tatverdächtige hatte. Soll die Rechtsstaatlichkeit demnächst darauf aufgebaut werden, dass der psychisch labilste, der unter androhung von Folter als erster zusammenbricht, der täter war?  

18.11.04 12:24
...mehrere Tatverdächtige...

komisch genug dass der richtige unter Druck gebracht wurde um den Jungen zu retten !!!!!
Keiner der anderen Tatverdächtigen hat sich über schlechte Polizeimethoden beschwert.
Wie bist Du denn drauf, hoffentlich kommst Du nicht mal in eine Situation in der Du die Hilfe der Polizei benötigst und im nachhinein Dich dann über eine zu humane Umgamgsweise mit Tatverdächtigen im Bereich der Emittlungen beschwerst !  

18.11.04 12:31

846 Postings, 8190 Tage josse96er: Erzähl das mal dem Jakob und seinen Eltern.



Ich bin für eine härtere Gangart gegenüber diesen Schweinen,
solange sie wohlüberlegt und nicht willkührlich ist.  

18.11.04 12:38

51345 Postings, 8708 Tage ecki@josse, hast du Kinder?

Stell dir vor, dein Kind wird mal unschuldig tatverdächtigt, dann wird er ein bischen Härter rangenommen mit Elektroschocks an den Eiern und brennenden Kippen auf dem Rücken.

Würdest du das gleiche posting nochmal schreiben? klar, muss man die Schweine härter rannehmen?

Es gibt wohlüberlegte und nicht willkürliche, also systematische Foltertechniken. Wollen wir die in deutschen Amtsstuben haben?

Grüße
ecki  

18.11.04 12:43
Hast Du Kinder, und stell Dir mal vor es käme auf einmal nicht mehr zurück ????
Mir als Vater wäre fast jedes Mittel recht um Licht ins Dunkel zu bringen und mein Kind zu retten. Ausgehend davon kann der Typ doch froh sein das fremde Leute ermittelten !

Bitte nicht in Klischees verfallen wie Elektroschocks oder Verbrennungen !!!!  

18.11.04 12:44

4784 Postings, 8277 Tage C.Webb4Ach Hausmeister

noch so ein Argumentations Gott

"Hätte sich bei der Verhandlung heraus gestellt dass der Mann unschuldig und fälschlicher Weise auf der Ankalgebank gesessen hätte, dann wäre so ein Folgeprozess nachvollziehbar gewesen, aber so - Wahnsinn - "

Also erst mal foltern, wenn sich dann rausstellt, dass ers war - Toll, wir haben ihn gefunden toll, dass wir ihn so richtig verprügelt haben, der hats verdient - , ach er wars gar nicht, scheisse, aber dann darf man den Polizisten noch verklagen ???Kannst du mir mal die Logik erklären ???


 

18.11.04 12:46

657 Postings, 7129 Tage 96erach, wie war das doch gleich mit der freundin

von g.??? die ist 16, der wurde mit vergewaltigung gedroht als ihr daddy daneben stand. das verfahren kommt auch noch.  

18.11.04 12:52
1

2721 Postings, 7261 Tage 0815traderIch bin der Meinung von Josse!

1. Nicht jeder x-beliebige kommt in den Kreis der Verdächtigen, also kann einem rechtschaffenen Bürger so etwas in der Regel nicht passieren.
2. Als Vater 2er kleiner Kinder kann ich mich sehr wohl in die Eltern und auch Polizisten hineinversetzen und verstehe das Handeln
3. Wer ein Leben auf das Spiel setzt, ist selber Schuld und das Leben des Kindes ginge mir in diesem fall vor dem Leben des Haupttatverdächtigen!
4. Wohin die softe Gangart in Deutschland führt hören sehen und spüren wir tagtäglich, empfehle jedem mal einen Rundgang nachts um 2 durch Frankfurt!

Als Abschluss würde sich mir nur die Art der Folterung und die Beweisführung zur Überführung des Täters eine diskussionsgrundlage bieten, nicht aber bei der härteren Gangart!

Meine Meinung

Greetz  

18.11.04 13:00

657 Postings, 7129 Tage 96erals vater zweier kinder solltest du dir erstmal

frage stellen warum in dem fall so ein riesenbrimborium bis in höchste etagen des innenministeriums gemacht wurde, während bei dem verschwinden eines kindes an der nordsee dann die 3köpfige soko ostfriesland-west gebildet wird, die nach 6 wochen das erste mal nen wald durchstreift. im grundgesetz steht irgendwo was von alle sind gleich.

ansonsten kannst du schon lange nicht mehr nachts in frankfurt gewesen sein. da passiert nämlich auch um 2 uhr nachts nichts, so lange du nicht mit kurzgeschorenen haaren und rechtem arm noch oben durch klein-palästina (Wohnviertel am Benm-Gurion-Ring)ziehst.  

18.11.04 13:06

2721 Postings, 7261 Tage 0815traderAbsatz1 stimme ich Dir zu Absatz2 ist unwahr,

man gehe durch Altsachsenhausen!

Greetz  

18.11.04 13:17

657 Postings, 7129 Tage 96erdu kannst völlig problemlos durch alt-sachsenhause

n gehen. da passiert garnichts. nur weil ab und zu mal schlägerei zwischen türken und us-army ist. das hat aber nen anderen grund, die von der army denken überall sie wären die größten. wenn die einfach weitergehen würden, wenn mal ein türke schief guckt, dann passiert auch nix. aber nein, die müssen ja auch immer gleich in der gruppe drauf.  

18.11.04 13:38

1320 Postings, 7127 Tage HausmeisterKrause@C.Webb4

Ist immer alles logisch? ( Siehe den Banner in Deiner Mail, oder bist Du in der Musibranche, oder etwa selbst Dirk Bach? Dann hat sich das mit der Frage nach Kindern bei Dir erübrigt;-)

Ich finde es okay das in unserem Staat auch die Möglichkeit besteht gegen Polizisten zu klagen wenn Sie einen wirklich falsch behandelt haben, dass gehört zur Demokratie und ist auch gut so.Aber die Demokratie sollte nicht so ausgelegt werden dass sich hier einige als Gott ( nicht wie ich als `"Argu-Gott" ) über Leben und Tot aufspielen und dann noch mit Glashandschuhen anzupacken sind. Und schon garnicht wenn Sie gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft vorgehen. An einen Erwachsenen aus der Familie hat der feige Hund sich doch garnicht rangetraut, da hätte er wirklich was auf die Mütze bekommen und auch dann hätte er klagen können.

Also nochmal, hoffentlich ist nicht einer von den allzuliberalen Stimmen hier selbst Vater und kommt einmal in eine solche Situation.

@0815 kann Dir mit Frankfurt nur recht geben, da traute sich die Polizei zu meiner Zeit schon nur Bündelweise rein und der Nachschub stand um die Ecke in Lauerstellung !

@96er Gruppenweise? Machen doch sonst die Türken oder Albaner, die Ami´s auch, auweia dann wissen jetzt also die Türken und Albaner auch mal wie das ist! Auch nicht schlecht!Übrigens die MP´s die solche Keilereien trennen, hauen auch erst und fragen dann, nicht wie unsere die sich erst schlagen oder schupsen lassen müssen bevor Sie körperlich reagieren dürfen.  

   Antwort einfügen - nach oben