Dienstaufsichtsbeschwerde ging heute raus mit 23 Seiten Begründung und der Aufforderung, wegen Rechtsverstößen im Ermittlungsverfahren vom Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Das Bayerische Justizministerium hatte bereits im November 2023 meine Eingabe vom September an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet:
"Soweit Sie darüber hinaus die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft München I in dem genannten Verfahren beanstanden, habe ich Ihre Eingabe an den generalstaatsanwalt in München weitergeleitet, da er die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks führt"
Ich habe damit noch gewartet, bis 11km rauskommt, damit ich das zitieren kann.
"Im Rückblick auf das erste Prozessjahr und vor allem bei inhaltlicher Würdigung der Beweisanträge sowie investigativer Zeitungsartikel werden diese Lücken offenbar und sind einer objektiven Bewertung von außen zugänglich. Oder deutlicher formuliert: Jeder kann es sehen, der es sehen will.
Es besteht hier keine Auslegungsvarianz, sodass es nur noch darum geht, die offensichtlichen Mängel zu erklären und zu bewerten bzw. eben daraus Konsequenzen zu ziehen, bis hin zu einer Überprüfung der Anklage an sich. Dass die Anklage zugelassen wurde und Anträge auf Nichteröffnung bzw. Anträge auf Aussetzung von der Kammer innerhalb des Hauptverfahrens abgelehnt wurden, heilt das Problem nicht, da diese Entscheidungen ja auf einer Anklage beruhten, die nach meiner Überzeugung so nicht zustande gekommen wäre, wenn der § 160 StPO während des Ermittlungsverfahrens ausreichend berücksichtigt worden wäre.
In dem erwähnten Interview mit dem Bayerischen Rundfunk formulierte ich es folgendermaßen:
„Ich verstehe bis heute nicht ganz, was da eigentlich genau passiert ist, dennoch glaube ich, dass man die Geschichte der Wirecard nicht so sehr vereinfachen kann, wie es passiert ist“ (ich meinte damit, auch wenn ich es nicht ausgesprochen habe, wie es die Staatsanwalt getan hat). Man könne nicht „einseitig nur eine Möglichkeit sehen, wo es eigentlich zwei Möglichkeiten gibt. Es gibt kein Geld auf Treuhandkonten heißt nicht, dass es kein Geschäft gab. Diese Gleichung ist einfach falsch“."
weitere Auszüge:
"Ziel des heutigen Ergänzungsschreibens ist es, Ihnen zu erklären, wie ich zu dem doch sehr harschen Urteil komme, dass es sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt. Da ich dies heute nicht mehr als Mahnung oder Warnung verstanden sehen möchte, sondern tatsächlich als Anklage, bedarf es ohnehin einer Ergänzung.
Ich möchte Sie konkret dazu auffordern, das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu überprüfen insoweit es zur Anklageschrift führte, die Anklageschrift selbst zu überprüfen sowie das laufende Verfahren und die darin von der Staatsanwaltschaft zu vertretenden Verfahrensschritte ungeachtet der grundsätzlichen Bewertung der Anklageschrift.
Dabei berufe ich mich auf §147 GVG Absatz 3 und da ich Ihnen zu erklären beabsichtige, dass mindestens ein Verstoß gegen §160 StPO angenommen werden kann, fordere ich Sie auf, von Ihrem Weisungsrecht nach §147 GVG Gebrauch zu machen, welches ich im konkreten Fall nicht nur als Weisungsrecht verstehe, sondern geradezu als Weisungspflicht."
"Ich möchte die Generalstaatsanwaltschaft auffordern, von der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme einzuholen, wie sie sich zu diesem Antrag positioniert hat, wenn doch in der Hauptverhandlung deutlich wurde, dass es erhebliche Mängel an Beweisen gibt für die Darstellungen in der Anklage und vor allem erhebliche selektive Gedächtnislücken zu zentralen Punkten, beispielsweise bei der Befragung der SOKO.
Wenn man von meiner These ausgeht, dass schwere Ermittlungsfehler und grobe Verzerrungen zu einer mangelhaften Anklageschrift führten, die nach meiner Einschätzung den größten und teuersten Wirtschaftsstrafprozess der Bundesrepublik unheilbar korrumpierte, habe ich allein schon als Steuerzahl das Recht, Auskunft zu erhalten über die Gründe, die dazu führten und über die unterlassenen Schritte, diesen Schaden zu verhindern. Ganz davon abgesehen, was für ein Fiasko dies für das Ansehen der Justiz wäre."
|