Es geht doch nicht um die Frage, ob Medien das Video veröffentlichen durften. Hier ist die Rechtsprechung tendenziell pro Recht auf Veröffentlichung, wobei bspw. noch vor Kurzem Whistleblower in Lux verurteilt wurden, die schmutzige Steuerunterlagen gestohlen und veröffentlicht hatten. Ich habe mich aber immer auf die Relevanz vor Gericht bezogen. Und hier ist es eindeutig, dass "Beweise" aus Straftaten nicht gerichtsfest sind.
Allerdings ist die Erstellung des Videos ganz klar eine Straftat gewesen und sollten die Verantwortlichen "auffliegen", wovon ich früher oder später ausgehe, werden Sie mit Klagen überzogen werden. Und was die Verletzung der Persönlichkeitsrechte angeht, sogar mit sehr guten Chancen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Denn in diesem Fall gibt es einen wichtigen Unterschied zu klassischen Whistleblowern. Assange & Co. haben Informationen illegal erworben und verbreitet, die bereits existierten. In diesem Fall wurden die Informationen aber erst über eine Straftat generiert. Ein entscheidender Unterschied. Insofern werden sich die für das Video Verantwortlichen schwerlich darauf zurück ziehen können, lediglich Whistleblower zu sein. |